Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Sekretärin mit Bachelor

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nichts_tun:

--- Zitat von: Spid am 16.05.2019 19:56 ---Aus tariflicher Sicht wäre das nicht zu beanstanden. Da kann eine auszuübende Tätigkeit als Arzt auch einem intelligenzgeminderten Schulabbrecher mit krankhafter Neigung zur physischen Schädigung von Menschen übertragen werden. Er wäre halt in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert.

--- End quote ---

Mir ist schon klar, wie das tariflich laufen würde...nur: wenn jemand zu  40% seiner auszuübenden Tätigkeiten Menschen chirugisch aufschneidet und wieder zusammen näht und die restlichen 60% als Hausmeister beschäftigt ist, sollte er dennoch die ärztliche Ausbildung haben.


--- Zitat von: Max am 16.05.2019 21:20 ---Off topic: Genau darum ärgern mich diese ganzen Gender Pay Gap Meldungen so sehr. Frauen werden nicht benachteiligt, sondern benachteiligen sich selbst. Vehement wird in qualifikationsunangemessene Jobs gedrängt und hinterher wird sich über die Ungerechtigkeit beklagt.
Erinnert mich auch an ein früheres Gespräch mit Abteilungskolleg'Innen (nicht öD). Keine einzige der Damen hat ihr Gehalt verhandelt und alle waren überrascht,  dass die Jungs die Höhe des Gehalts ansprachen und somit auch mehr bekamen als sie.

--- End quote ---

Das Phänomen ist allerdings schon länger bekannt.

Grumbakiechel:

--- Zitat von: dmmx am 16.05.2019 14:45 ---..., und dafür aber Leute mit Fachstudium bevorzuge, weil sie schneller eingearbeitet sind und (freiwillig) genauer und gründlicher arbeiten als sie müssten,......

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Ui, das ist aber eine böse Unterstellung, da ist wohl jemand der Meinung, nur wer ein Studium vorzuweisen hat, scheint ordentlich zu arbeiten..... Niemand wird gezwungen, sich auf so eine Stelle zu bewerben und wenn man schlau ist (was so sein muss, weil man ja studiert hat und somit ja gefühlt per se genauer und gründlicher arbeiten kann als jemand der "nur" eine Ausbildung hat), sollte man in der Lage sein, dank Google heraus finden zu können, wie die in der Ausschreibung genannte Eingruppierung sich auf dem Konto niederschlägt.

P.S.: Ich mag keine Menschen, die glauben, nur aufgrund der Tatsache, dass sie ein Studium absolviert haben, seien sie was Besseres als andere, und vor allem das Vorurteil schüren, sie seien deshalb intelligenter. Es gibt im Forum reihenweise "Studierte", die nicht mal in der Lage sind, drei fehlerfreie Sätze zu schreiben, soviel also dazu.

dmmx:

--- Zitat ---
Welche Rechtsprechung ist gemeint?

--- End quote ---

https://www.seminare-krasemann.de/wp-content/uploads/2016/02/BAG-Rechtsprechung-Arbeitsvorgang.pdf

"BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 485/13


Orientierungssatz:

1. Bei der Bestimmung eines Arbeitsvorgangs im tariflichen Sinne können wiederkehrende und gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden. Einer Zusammenfassung von Einzeltätigkeiten und Arbeitsschritten, die theoretisch gesondert tariflich unterschiedlich bewertet werden können, steht dem nicht entgegen. Sie ist aber nicht möglich, wenn die verschiedenen Arbeitsschritte von vornherein tatsächlich organisatorisch voneinander getrennt sind. Die bloße Möglichkeit hierzu reicht nicht aus.

2. Eine tatsächliche organisatorische Trennung liegt nicht vor, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen - tariflich bedeutsamen - Schwierigkeitsgrad die Tätigkeit aufweist.

3. Die tarifliche Bewertung erfolgt im Anschluss an die Bestimmung der Arbeitsvorgänge und bezieht sich jeweils auf einen Arbeitsvorgang im Ganzen."

Hypothetischer Fall:
Notarzt bei einer öffentlichen Veranstaltung, der zu 60% von mir aus Schürfwunden mit Desinfektion und Pflaster versorgt. Das kann ein Sanitäter auch. Dennoch muss der Behandelnde das Wissen vorhalten, was zu tun ist, wenn mehr als eine Schürfwunde vorliegt, zumal wenn er alleine arbeitet und "schwierigere" Fälle nicht abgeben kann. Man darf also hier  nicht "leichte" und "schwierige" Fälle aufspalten, da diese von vorneherein nicht unterscheidbar und organisatorisch nicht voneinander getrennt.

Spid:
Das ist so zutreffend wie es die angezweifelte Behauptung nicht belegt.

Mask:
Aus einer aktuellen Ausschreibung einer großen, hessischen (Fach)Hochschule

Ihr Profil:
abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder
Verwaltungsbereich oder mit Bachelor-Abschluss;
Bereitschaft zur Einarbeitung in die Software "Antrago";
mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung, idealerweise Erfahrungen im Hochschulbetrieb;
Sicherer Umgang mit MX Office;
sorgfältige, termingerechte Arbeitsweise, Verlässlichkeit und Organisationsgeschick;
Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, gute Kenntnisse in Englisch;
Teamgeist und freundliche Umgangsformen.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TV-Hessen.

Gruselig, aber scheinbar kommen trotzdem Bewerbungen...

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