Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Ist meine Einstufung richtig?

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MoinMoin:

--- Zitat von: 123Kim am 21.05.2019 19:16 ---
Ich habe beim LBV angerufen und es wurde mir mitgeteilt, dass so wie es bei meiner Freundin ist, gar nicht sein darf.

--- End quote ---
Unglaublich wieviel Inkompetenz man da antrifft.

123Kim:
Ich habe mich nun bei der Gewerkschaft informiert und der Herr meinte, ich bräuchte Berufserfahrung im öffentlichen Dienst. Die in der freien Wirtschaft gelte nicht.
Habe jedoch ein Urteil des EuGH gefunden AZ: C 514/12
das besagt; dass bei Anerkennungsregelungen nicht mehr zwischen Beschäftigungzeiten bei dem selben und anderen Arbeitgebern unterschieden werden darf.

Wenn ich also nochmal mit meinem Vorgesetzten spreche, muss ich ihn fragen, was meinen vorherigen Beruf lediglich 'förderlich' macht und warum dieser nicht einschlägig ist? ;)

Spid:
Also hast Du Dich bei der Gewerkschaft nicht informiert, sondern es nur versucht - denn man hat dort nur Bullshit erzählt.

MoinMoin:

--- Zitat von: 123Kim am 22.05.2019 12:00 ---Ich habe mich nun bei der Gewerkschaft informiert und der Herr meinte, ich bräuchte Berufserfahrung im öffentlichen Dienst. Die in der freien Wirtschaft gelte nicht.
--- End quote ---
Unglaublich wieviel Inkompetenz man da antrifft.

Verklagen müßte man diese Gewerkschaftler und LBVler. Das ist doch schon fast Bandenmäßiger Betrug. (Scherz!)

Bei uns wurde so ein Argument bei einen Informatiker auch mal gebracht.
Am Ende haben sie es eingesehen, dass er einschlägige BE hat. Und ganz am Ende hat er auch noch nen Zulage von 2 Stufen bekommen. (ist also jetzt monetär in Stufe 6)

Lars73:
@123Kim
Das sagt das Urteil nicht (gerade selber und anderer Arbeitgeber darf nach der EuGH-Rechtssprechung unter bestimmten Voraussetzungen durchaus unterschieden werden). Daneben wäre es nur relevant, wenn deine Berufserfahrung außerhalb von DE aber innerhalb der EU erlangt wurden.

Trotzdem ist die Aussage der Gewerkschaft da nicht zutreffend. Denn die tarifliche Regelung unterscheidet an der Stelle nicht zwischen öffentlichen Dienst und außerhalb. Allerdings führen die anderen Arbeitsabläufe in der freien Wirtschaft dazu, dass die Schwelle der einschlägigen Berufserfahrung nicht immer leicht zu erreichen ist.

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