Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Ist meine Einstufung richtig?

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Spid:
Wie ließe sich aus „besteht Anspruch“ auf „kein Anspruch“ schließen?

123Kim:

--- Zitat von: Spid am 21.05.2019 19:24 ---
Der AG kann auch förderliche Berufserfahrung berücksichtigen, ein Anspruch darauf besteht nicht. Das hätte bei Einstellung verhandelt werden können.

--- End quote ---

Deswegen war ich mir unsicher.

Spid:
Du hast doch geschildert, es handele sich um einschlägige Berufserfahrung.

pvenj:

--- Zitat von: 123Kim am 21.05.2019 21:28 ---
--- Zitat von: Spid am 21.05.2019 19:24 ---
Der AG kann auch förderliche Berufserfahrung berücksichtigen, ein Anspruch darauf besteht nicht. Das hätte bei Einstellung verhandelt werden können.

--- End quote ---

Deswegen war ich mir unsicher.

--- End quote ---

Förderliche und einschlägige Berufserfahrung sind zwei verschiedene Dinge. Aus letzterem lässt sich der Anspruch ableiten.

MoinMoin:

--- Zitat von: pvenj am 22.05.2019 07:53 ---
--- Zitat von: 123Kim am 21.05.2019 21:28 ---
--- Zitat von: Spid am 21.05.2019 19:24 ---
Der AG kann auch förderliche Berufserfahrung berücksichtigen, ein Anspruch darauf besteht nicht. Das hätte bei Einstellung verhandelt werden können.

--- End quote ---

Deswegen war ich mir unsicher.

--- End quote ---

Förderliche und einschlägige Berufserfahrung sind zwei verschiedene Dinge. Aus letzterem lässt sich der Anspruch ableiten.

--- End quote ---
Schön auf den Punkt gebracht!
Ersteres kann nur bei der Einstellung vom AG entschieden werden.
Bei letzteren hat der AG nur die Entscheidung zu treffen, welche Rechtsmeinung bzgl. der Bewertung der Berufserfahrung er hat.
Offensichtlich hat der AG der Freundin eine andere als der deinige.

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