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[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt

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Skedee Wedee:

--- Zitat von: Pseudonym am 30.06.2019 10:27 ---Die andere ist aber, wirklich gut ausgebildetes Personal zu halten.

--- End quote ---

Aber nicht durch Erpressung.


--- Zitat von: Pseudonym am 30.06.2019 10:27 ---Bei der Qualifikation von Hansolo ist die A-Tabelle uninteressant...
Also ab in die B-Tabelle  ;) Rein auf dem Papier überqualifziert.

--- End quote ---

Die B-Tabelle ist nur eingeschränkt ein Nachweis für Qualifikation. Im Übrigen hat den TE niemanden gezwungen, sich auf seine derzeitige Stelle zu bewerben...

Eukalyptus:

--- Zitat von: Hansolo am 29.06.2019 21:44 ---Den Ansatz der Unterwerfung halte ich für grundlegend falsch. Ich werde nun Druck ausüben. Wenn ich tarifgerecht kündige, dann sind etwa 30 Mio Euro Fördermittel weg, da es keinen Ersatz gibt und genügend Konkurrenz um die Mittel. Freue mich schon auf die Gesichter. :)

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Bei aller Liebe - das geht zu weit. Ich halte das (gerade auch in dieser Kurzfristigkeit) nicht nur einfach für Druck, sondern für Erpressung. Eine solche unberechenbare Person (wenn sie jetzt A15 "sofort" will, was wird die Person dann noch mehr "sofort" wollen in 2 Jahren, 5 Jahren, x Jahren?) ist per se unzuverlässig und gehört baldmöglichst aus einer Führungsposition entfernt.

Tagelöhner:
Was soll daran Erpressung sein? Ich halte das maximal für schlechten Stil, der das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN belastet, mehr aber nicht.

Sollte das wirklich stimmen, dass an der Kündigung einer Einzelperson 30 Mio. Fördergelder hängen, ist das mal wieder ein Paradebeispiel für das nicht gerade selten vorkommende Organisationsversagen im Öffentlichen Dienst.

Es hätten schlicht seine Führungskräfte versagt, wenn sie derartig wackelige Konstellationen zulassen. Bei einem Tarifbeschäftigten muss doch jeder verantwortungsvollen und zuverlässigen Führungskraft klar sein, dass dieser jederzeit kündigen und sich in die Freie Wirtschaft verabschieden kann.

Dementsprechend müssen derartige wichtige "Projekte" halt an verbeamtete Mitarbeiter vergeben oder direkt durch den Behördenleiter(der wahrscheinlich mit A15+ besoldet wird) zur "Chefsache" gemacht werden.

Spid:
Beamte können doch auch jederzeit ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verlangen - das läßt sich doch auch nur 3 Monate verzögern, da ist so manche Kündigungsfrist von TB länger...

Tagelöhner:
Mir sind die genauen Zeiträume für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gerade nicht geläufig.

Fakt ist, dass das Beamtenverhältnis -zumindest in der Theorie und von seinen Verfechtern vehement so vorgebracht- ein auf Lebenszeit angelegtes besonderes Dienst- und Treueverhältnis ist. Ich wette, dass es auch rein statistisch bei Beamten im Gegensatz zu Angestellten eine deutlich geringere Fluktuation gibt, Anträge auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis also ein geringes Risiko für den Dienstherren darstellen.

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