Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
WasDennNun:
Und hier damit du nicht dumm rumsuchen musst.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/entgo.pdf?__blob=publicationFile&v=6
WiMi werden nach
12. Beschäftigte in der Forschung
eingruppiert, soweit ich weiß.
Und dort steht ganz simple drin:
Entgeltgruppe 13Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit in der Forschung sowie sonstige Beschäftigte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Komme jetzt aber nicht auf den Gedanken du bist ein "sonstiger Beschäftigter", ne das glaube ich nicht, somit würdest du eine EG weniger erhalten, weil du eben die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllst.
dashn1bm:
--- Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:49 ---
--- Zitat von: Bastel am 27.06.2019 11:46 ---
--- Zitat von: Spid am 27.06.2019 11:43 ---
--- Zitat von: Bastel am 27.06.2019 11:36 ---
--- Zitat von: Organisator am 27.06.2019 11:20 ---
--- Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:02 ---Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?
--- End quote ---
Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.
--- End quote ---
Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung
"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"
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Damit verstößt der AG gegen §2 NachwG.
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Danke für die Info! Ich glaube "Zeitanteil 100%2 steht noch dabei, muss ich mir nochmal genauer anschauen.
Organisator hat Recht, das Forum ist voll von diesen Problemen...
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Ich werde auch bei mir im Vertrag nachschauen, was da drin steht. Bin gespannt!
--- End quote ---
moinmoin
also. meinen Arbeitsvertrag habe ich durchgesehen. An keiner stelle steht etwas von Tätigkeiten (Tätigkeitsmerkmale), die mir übertragen sind.
Der einzige Paragraph, der mit dem Thema zu tun hat, ist §10, ein Einzeiler:
Herr ... ist in EG 10 des TVöD eingruppiert.
D.h. ich werde zunächst mal bei der Personalabteilung bitten, mir bezüglich meiner Tätigkeiten Auskunft zu erteilen?
Spid:
Warum bitten? Der AG ist gem. §2 NachwG dazu verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem AN zu übergeben. Dazu gehört auch die auszuübende Tätigkeit. Du hast einen gesetzlichen Anspruch gegen Deinen AG, der auch gerichtlich erzwungen werden kann.
WasDennNun:
--- Zitat von: dashn1bm am 28.06.2019 08:53 ---D.h. ich werde zunächst mal bei der Personalabteilung bitten, mir bezüglich meiner Tätigkeiten Auskunft zu erteilen?
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Es gibt die alternative, dass du denen schreibst, ob die Tätigketien die du ausübst, deine auszuübende Tätigkeiten sind.
Dazu musst du deine ausgeübten tätigkeiten mit Zeitanteilen erfassen.
Also z.B.:
Erstellen von Wissenschaftlichen Publikationen 10%
Vorstellung von wissenschaftlichen Ergebnissen in Fachgruppen und Konferenzen 20%
Führung / Mitarbeit / zuarbeit des Forschungsprojektes blabla (mit eigenverantwortlichen Erledigung der AP x,y,z) 70%
Wenn sie (also die Personalabteilung als Vertreter deines AGs) dir das bestätigen, das dass deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind, dann kannst du ja deine E12 einfordern.
dashn1bm:
--- Zitat von: Spid am 28.06.2019 09:03 ---Warum bitten? Der AG ist gem. §2 NachwG dazu verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem AN zu übergeben. Dazu gehört auch die auszuübende Tätigkeit. Du hast einen gesetzlichen Anspruch gegen Deinen AG, der auch gerichtlich erzwungen werden kann.
--- End quote ---
ok, sehr gut. Dann bitte ich, weil ich ein netter Mensch bin, und weiß, dass sie mir Auskunft geben müssen. Super Sache. 8)
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