Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungsstufen von TVöD-K zu TV-L (Nichtanerkennung bei Neueinstellung)
WasDennNun:
--- Zitat von: anditw am 02.07.2019 14:39 ---Dass eine höhere Stufenzuordnung möglich ist.
--- End quote ---
Anspruch hast du auf Stufe 1 und mehr wird sich gerichtlich mEn nicht durchsetzen lassen, da du (idR) keine einschlägige Berufserfahrung für eine E11er Tätigkeit durch E9x Tätigkeiten nachweisen kannst.
Der AG kann dir aber - wenn er will - auch eine höher Stufe geben, dass solltest du aber im Vertrag fixieren lassen.
Sonnst evtl. Essig und lange Nase. Er will aber nicht.
Wenn dort gesagt wird, sie könnten nicht, dann weil sie nicht wollen oder nicht wissen was sie dürfen.
Wahrscheinlich gehen sie davon aus das §16.5 nicht geht, weil es andere Bewerber gibt, die mindestens so gut Qualifiziert sind wie du.
Aber da gibt es noch mehr Möglichketien es zu begründen, nur sie wollen wohl nicht....
marco.berlin:
... oder sie dürfen nicht. Intern sind häufig noch Rundschreiben der Finanzverwaltungen zu beachten. Die mögen vielleicht nicht immer die zutreffende Rechtslage widerspiegeln, sind aber zunächst mal für die Personalsachbearbeiter bindend.
Spid:
Die Rundschreiben der Finanzverwaltungen sind doch Regelungen des AG, der damit seinen Unwillen des AG zur Anwendung der Kann-Regelungen zum Ausdruck bringt.
WasDennNun:
--- Zitat von: marco.berlin am 07.07.2019 11:21 ---... oder sie dürfen nicht. Intern sind häufig noch Rundschreiben der Finanzverwaltungen zu beachten. Die mögen vielleicht nicht immer die zutreffende Rechtslage widerspiegeln, sind aber zunächst mal für die Personalsachbearbeiter bindend.
--- End quote ---
unter sie wollen nicht ist natürlich letztendlich der AG zu verstehen. Nicht irgendein Sachbearbeiter, die behaupten ja gerne Dinge die nicht stimmen.
Es ist seltenst, das da mal ein SB korrekt sagt: Theoretisch ginge es, tariflich wäre es möglich, aber dein Arbeitgeber will diese tarifliche Möglichkeit nicht einsetzen.
BeamterBR:
--- Zitat von: WasDennNun am 07.07.2019 11:59 ---
--- Zitat von: marco.berlin am 07.07.2019 11:21 ---... oder sie dürfen nicht. Intern sind häufig noch Rundschreiben der Finanzverwaltungen zu beachten. Die mögen vielleicht nicht immer die zutreffende Rechtslage widerspiegeln, sind aber zunächst mal für die Personalsachbearbeiter bindend.
--- End quote ---
unter sie wollen nicht ist natürlich letztendlich der AG zu verstehen. Nicht irgendein Sachbearbeiter, die behaupten ja gerne Dinge die nicht stimmen.
Es ist seltenst, das da mal ein SB korrekt sagt: Theoretisch ginge es, tariflich wäre es möglich, aber dein Arbeitgeber will diese tarifliche Möglichkeit nicht einsetzen.
--- End quote ---
Naja in diesem Fall wäre ein Ausschluss der höheren Einstufung auf der Grundlage der kann Regelung eine ganz normale Festlegung, welche nicht der derzeitigen Rechtslage widerspricht. Der Arbeitgeber hat sein "kann" ermessen ausgeübt in dem er es grundsätzlich ausschließt. Inwiefern nun andere Abteilungen innerhalb des Arbeitgebers Kompetenzen haben solche Vorschriften zu erlassen ergibt sich aus der inneren Organisation.
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