Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückwirkende Höhergruppierung vor 2017
Spid:
Rückwirkend zum Zeitpunkt der wirksamen Übertragung durch den Arbeitgeber!
Butterblume:
@Spid:
Bei meinem AG wurden Entgeltgruppenänderungen immer auf diesem Weg beantragt und mir das auch von der Personalstelle und vom BGM zu diesem Zeitpunkt so angeraten wurde.
Was war daran nicht korrekt?
@ Lars73:
Vielen Dank für die Antwort. Also Rückwirkend zum Jahr 2015?
Lars73:
Hinsichtlich Stufe? Die Sachverhalts Darstellung ist nicht eindeutig.
Hinsichtlich Zahlung? Anspruch dürfte am ab Februar 2019 bestehen. Alles andere ist gemäß Sachverhalt nicht rechtlich durchsetzbar.
Spid:
--- Zitat von: Butterblume am 10.07.2019 14:37 ---@Spid:
Bei meinem AG wurden Entgeltgruppenänderungen immer auf diesem Weg beantragt und mir das auch von der Personalstelle und vom BGM zu diesem Zeitpunkt so angeraten wurde.
Was war daran nicht korrekt?
--- End quote ---
Nun, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür - außer in den Fällen des §29b TVÜ-VKA - weder vorgesehen noch erforderlich, sondern vielmehr völlig unbeachtlich.
--- Zitat ---@ Lars73:
Vielen Dank für die Antwort. Also Rückwirkend zum Jahr 2015?
--- End quote ---
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der wirksamen Übertragung der auszuübenden Tätigkeit durch den AG. Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Ein Anspruch auf Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit besteht nicht - schon gar nicht rückwirkend. Der Sachverhaltsschilderung folgend ist jede rückwirkende Höhergruppierung ein Entgegenkommen des AG. Die daraus resultierenden Ansprüche unterliegen zudem dem Verfall durch die tarifliche Ausschlußfrist.
Butterblume:
Was genau ist der "Zeitpunkt einer wirksamen Übertragung"?
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