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Rückwirkende Höhergruppierung vor 2017

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Spid:
Der Zeitpunkt, zu dem der AG - nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal, sondern jemand, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf - die höherwertige Tätigkeit übertragen hat und Du dem mindestens implizit zugestimmt hast.

Butterblume:
Dies war im Jahr 2015 der Fall und ist sogar schriftlich existent.

mumble:
Bei uns ist es so wie bei vielen Kommunen. Es muss ein Antrag gestellt werden sonst passiert gar nichts.
 Antrag stellen auf Überprüfung der Eingruppierung. Stellenbewertung. Richtigstellung der Eingruppierung und Nachzahlung ab Zeitpunkt Antragstellung + Ausschlussfrist. So ist bei uns die Handhabung.

Spid:

--- Zitat von: Butterblume am 10.07.2019 14:59 ---Dies war im Jahr 2015 der Fall und ist sogar schriftlich existent.

--- End quote ---

Warum schreibst Du dann in der Sachverhaltsschilderung ellenlang etwas über völlig unbeachtliche Sachverhalte, anstatt "In 2015 übertrug der AG mir eine höherwertige Tätigkeit, hat aber erst jetzt gemerkt, daß dies zu einer höheren Eingruppierung führte." zu schreiben. Die Eingruppierung ist zum damaligen Zeitpunkt erfolgt, Anspruch auf Nachzahlung besteht lediglich für die letzten 6 Monate, weil keine Geltendmachung der Ansprüche erfolgt ist.

Spid:

--- Zitat von: mumble am 10.07.2019 15:04 ---Bei uns ist es so wie bei vielen Kommunen. Es muss ein Antrag gestellt werden sonst passiert gar nichts.
 Antrag stellen auf Überprüfung der Eingruppierung. Stellenbewertung. Richtigstellung der Eingruppierung und Nachzahlung ab Zeitpunkt Antragstellung + Ausschlussfrist. So ist bei uns die Handhabung.

--- End quote ---

Dann ist die Handhabung falsch und tarifwidrig.

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