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Eingruppierung E9c Rückwirkend

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Spid:
Nein, genau das war vom AN gewollt. Die alleinige Entscheidung über die Antragstellung lag bei diesem. Der AG ist nicht verantwortlich für dessen Lebensentscheidungen.

nichts_tun:

--- Zitat von: Gemeindefuzzi am 24.07.2019 08:57 ---Da habe ich vor kurzem sogar ein Urteil gelesen.

--- End quote ---

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 17. Kammer, Urteil vom 09.01.2019, 17 Sa 625/18 E, Link (derzeit bei dem BAG anhängig)


--- Zitat von: Kryne am 24.07.2019 09:11 ---Eine ganze Abteilung war fast 1 Jahr arbeitsunfähig dadurch. Aber genau das scheint ja vom AG gewollt zu sein :)

Jedenfalls hat man einen Haufen Personalkosten eingespart, weil bis Heute noch nicht alle Stellen wieder besetzt sind.

--- End quote ---

Warum sollte der AG das wollen, zumal er nur korrekt das Tarifrecht angewandt hat? Und wenn die AN kündigen oder sich anderweitig bewerben, kann er auch nicht viel tun als die vakanten Positionen nachzubesetzen, was regelmäßig eine gewisse Zeitspanne dauert.

BAT:
Zunächst wäre es gut, wenn das verlinkte Urteil anonymisiert wäre ;)

Mal die umgekehrte Frage. Wie wäre die Rechtslage, wenn man "den Antrag auf E9c" rückwirkend zurücknehmen möchte? 

Spid:
Da der Antrag mit Antragstellung seine Wirkung bereits entfaltet hat, ist eine Rücknahme nicht möglich.

Gemeindefuzzi:

--- Zitat von: Spid am 24.07.2019 10:27 ---Da der Antrag mit Antragstellung seine Wirkung bereits entfaltet hat, ist eine Rücknahme nicht möglich.

--- End quote ---

...was im Übrigen auch, sowohl von den Gewerkschaften, als auch von den KAV und den Arbeitgebern, vollkommen offen kommuniziert wurde!

Ich verstehe es immer noch nicht. Da hatte man ein komplettes Jahr, um sich zu überlegen einen solchen Antrag zu stellen. Wenn man dann GENEAU DAS, was man beantragt auch bekommt, fühlt man sich ungerecht behandelt...

Wie kaufen solche Leute denn ein, oder schließen sonstige Verträge ab?

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