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Eingruppierung E9c Rückwirkend

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BAT:

--- Zitat von: Gemeindefuzzi am 24.07.2019 12:22 ---
Ich verstehe es immer noch nicht. Da hatte man ein komplettes Jahr, um sich zu überlegen einen solchen Antrag zu stellen. Wenn man dann GENEAU DAS, was man beantragt auch bekommt, fühlt man sich ungerecht behandelt...


--- End quote ---

Es gab bei uns bei einigen Leute mit Antrag auf E9c Unmut, da dieser Antrag als Höhergruppierung gewertet wurde und sich dieser bei der Personalauswahl auf ausgeschriebene Stellen negativ auf die Vergabe von E10er - Stellen auswirkte. ("du wurdest doch 2017 noch höhergruppiert, jetzt sind erstmal andere dran")

Spid:
Die Lösung ist doch dann die Konkurrentenklage.

BAT:

--- Zitat von: Spid am 24.07.2019 13:01 ---Die Lösung ist doch dann die Konkurrentenklage.

--- End quote ---

Nicht mehr nach Auswertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses ;)

Da der Gehaltsunterschied 9c zu 10 zu klein ist, auch durch die seinerzeit nicht bekannte Tarifstauchungen von 2018 und 2019, um diesen Weg zu gehen. Aber sicher, muss jeder für sich wissen. Auf jeden Fall sind einige Personen ohne Antragstellung insofern definitiv weiter als so manche mit Antragstellung.

Kryne:

--- Zitat von: Spid am 24.07.2019 09:14 ---Nein, genau das war vom AN gewollt. Die alleinige Entscheidung über die Antragstellung lag bei diesem. Der AG ist nicht verantwortlich für dessen Lebensentscheidungen.

--- End quote ---

Der AN entscheidet aber auch auf Grundlage von Signalen des AG. Wenn der AG mir als AN signalisiert, dass meine Arbeit weniger wert ist als die von anderen, obwohl das gleiche gemacht wird, dann beeinflusst das meine Entscheidungen erheblich.

Klar hat der AG entsprechend dem Tarifrecht gehandelt, aber er hätte ja darüber hinaus seinerseits die Stufen erhöhen können um zumindest eine Gleichbehandlung mit Neueinstellungen zu bieten.

Wenn das handeln des AG einen AN zu einer Kündigung bewegt, dann ist der maßgeblich für die Entscheidung des AN verantwortlich.

Beim AN spielt es ja keine Rolle ob er sich für oder gegen einen Antrag entschieden hat, in beiden Fällen hätte er schlechter dagestanden als ein Neueingestellter (der entsprechende Berufserfahrung hat und voll anerkannt bekommt).

Spid:
Der AG signalisiert nichts. Die Tarifvertragsparteien haben die entsprechenden Regelungen vereinbart und der AG wendet sie korrekt an. Dann nach übertariflichen Regelungen zu schreien, wäre dann der Schrei nach Ungleichbehandlung.

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