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Dienstgangfrage

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WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 06.08.2019 08:29 ---Auf die Idee sicherlich, die Gedanken sind frei - für die Umsetzung der Idee fehlte jedoch jedwede rechtliche Handhabe.

--- End quote ---
Seit wann hält eine Personalverwaltung eine rechtliche Handhabe von irgendwelchen Unfug ab?

Spid:
Möglicherweise nicht vom Versuch, da aber tatsächlich die Klagefreudigkeit der AN in den letzten Jahren zugenommen hat, mag ein ArbG die mutige Entscheidung des Arbeitgebers durchaus korrigieren.

Kryne:
Nur mal aus Interesse, woher weiß denn die Personalabteilung das der Dienstgang zwischen Dienststelle 1 und 2 war ? Müsst ihr das irgendwo angeben ?

Tvödlerin:

--- Zitat von: Kryne am 06.08.2019 09:11 ---Nur mal aus Interesse, woher weiß denn die Personalabteilung das der Dienstgang zwischen Dienststelle 1 und 2 war ? Müsst ihr das irgendwo angeben ?

--- End quote ---

Hallo

Die Dienststellen bzw die Terminals haben eine Zuordnung also Dienststelle 1 ist Terminal1; Dienststelle 2 ist Terminal 2 usw alles per Netzwerk verbunden mit Hauptverwaltung

Wenn er also am Terminal Dienststelle 1 den Dienstgang stempelt und dann nach x minuten in Dienststelle 2 ankommt und sich dort anmeldet kann das nachverfolgt werden. 

Laemat:
Nicht Alles was kann, darf auch nachverfolgt werden.
Könnte man in der Dienststelle auch mal den bDSB drauf ansetzen.

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