Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bonusleistungen für Gewerkschaftler
Gemeindema:
--- Zitat von: TV-Ler am 15.08.2019 09:37 ---Und warum sollte sich nun ein AG darauf einlassen?
--- End quote ---
1. Weil X% oder X€ nur für Gewerkschaftler sicherlich viel günstiger wäre als X% oder X€ für alle vom Geltungsbereich des Tarifvertrags erfassten Beschäftigten.
2. Weil wir es im Rahmen eines Tarifkampfes - finde ich - fordern sollten. X% oder X€ fällt ja auch nicht einfach so vom Himmel
Spid:
Es werden nur Gewerkschaftsmitglieder vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfaßt.
Gemeindema:
Weshalb ist eine Schwächung von Verdi begrüßenswert?
Somit wäre meine Forderung rechtlich nicht zulässig und folglich nicht umsetzbar?
Gemeindema:
--- Zitat von: Spid am 15.08.2019 09:56 ---Es werden nur Gewerkschaftsmitglieder vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfaßt.
--- End quote ---
Das steht wo? § 1 TVöD regelt ...
(1) Die nachfolgenden Regelungen gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – nachfolgend Beschäftigte genannt – , die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist....
Spid:
Verdi vertritt entsprechend ihrer Mitgliederstruktur vornehmlich die Interessen der unteren Entgeltgruppen, was sich u.a. auch immer in den sozialistischen Komponenten in den Tarifforderungen bemerkbar macht. Wer also Interesse an einem funktionsfähigen öD und nicht an den bestbezahltesten Postwagenschubsern, Spülhilfen und Gemüseputzern hat, kann nur eine Schwächung von Verdi für begrüßenswert halten. Diese hat ja keinen Einfluß auf die Höhe der Tarifabschlüsse im öD, sondern lediglich auf die Verteilung.
Natürlich können Gewerkschaften Leistungen für ihre Mitglieder mit den AG vereinbaren. Sie dürfen aber nicht vereinbaren, daß die AG diese nicht auch Nichtmitgliedern gewähren.
Gewerkschaften können nur Verträge für ihre Mitglieder abschließen, §4 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG.
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