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Eingruppierung TV-V
nichts_tun:
Prinzipiell hat Spid hat recht, "erneuerbare Energien" ist sprachlich ungenau. Aber wie das manchmal so ist, setzen sich Begriffe fest - ich denke da bspw. an die "Atomkraft" oder das Atomgesetz (wenngleich der Langtitel treffend ist), die durchaus sprachlich kritikwürdig sind. Ich finde den Begriff "nachhaltige Energien (sustainable energy)" treffender.
Grumbakiechel:
--- Zitat von: Chrille1507 am 02.09.2019 11:25 ---
--- Zitat von: Grumbakiechel am 29.08.2019 21:07 ---Bei der Frage nach der Quelle für die Aussage, dass man mit Bachelor in EG 9 anfängt, bitte nicht das * und die zugehörige Anmerkung (die da lautet: bei entsprechender auszuübender Tätigkeit) übersehen.
--- End quote ---
Ja aber die auszuübende Tätigkeit hat mit dem Bildungsgrad nichts zu tun. Ein abgeschlossenes Studium führt zu keinem Anrecht auf eine spezielle Eingruppierung.
--- End quote ---
Hab auch nichts Anderes geschrieben als dass die mit * versehene Bemerkung dabei zu beachten ist. Diese (mit entsprechender Tätigkeit) habe ich zitiert.
schnitzelesser:
Hallo zusammen,
ich hatte mal gedanklich abgespeichert, dass Bachelor-/FH-Absolventen bei entsprechender Tätigkeit direkt in die Stufe 2 der EG 9 einzugruppieren sind. Ich finde das aber nirgendwo. War das mal eine Forderung in einer Tarifverhandlung oder tatsächlich Ergebnis?
Sonntägliche Grüße
S.
Spid:
Im TV-V besteht sogar grundsätzlich keinerlei Anspruch auf eine höhere Stufe als Stufe 1 bei Einstellung. Einzige Ausnahme ist ein vorheriges Arbeitsverhältnis beim selben AG.
schnitzelesser:
Gemäß § 5, Abs. 2, S. 3 ist das grundsätzlich nicht ganz richtig, war aber auch nicht die Frage.
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