Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung TV-V

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Spid:
Selbstverständlich sind meine Ausführungen völlig richtig, da §5 Abs. 2 Satz 3 keinen Anspruch eröffnet. Zudem beantworten meine Ausführungen Deine Frage dahingehend, als daß derlei offenkundig nicht Bestandteil des TV-V geworden war.

schnitzelesser:
 :-\ Meine Güte.

schnitzelesser:
Jetzt habe ich die gewünschte Information gefunden:

https://ver-und-entsorgung.verdi.de/++file++53427b89aa698e55f2000067/download/Flugbl_TV-V_Ergebnis 2001_04_14_.pdf

"Beschäftigte mit Bachelor-Abschluss sind mindestens in die Entgeltgruppe 9.2 eingruppiert."

Da hat Verdi bewusst oder unbewusst irreführend formuliert, denn die einzige Änderung war, dass die Begrifflichkeit Bachelor neben die Begrifflichkeit FH-Abschluss gestellt wurde.

Spid:
Was soll das mit einem Anspruch auf Stufe 2 zu tun haben?

WasDennNun:

--- Zitat von: schnitzelesser am 29.09.2019 22:47 ---Jetzt habe ich die gewünschte Information gefunden:

https://ver-und-entsorgung.verdi.de/++file++53427b89aa698e55f2000067/download/Flugbl_TV-V_Ergebnis 2001_04_14_.pdf

"Beschäftigte mit Bachelor-Abschluss sind mindestens in die Entgeltgruppe 9.2 eingruppiert."

Da hat Verdi bewusst oder unbewusst irreführend formuliert, denn die einzige Änderung war, dass die Begrifflichkeit Bachelor neben die Begrifflichkeit FH-Abschluss gestellt wurde.

--- End quote ---
Das heißt wohl eher EG9 Fallgruppe 2 und nicht Stufe 2

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