Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dauer nach Höhergruppierung
Spid:
LAG Hamm, Urteil v. 07.07.2016 - 8 Sa 306/16
PapaSchlumpf76:
--- Zitat von: Spid am 23.08.2019 08:33 ---LAG Hamm, Urteil v. 07.07.2016 - 8 Sa 306/16
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Genau das Urteil...
MrRossi:
Sofern für dein Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag gilt, solltest du dein Entgelt wirksam einfordern. Die Aussage des Personalrates ist da nicht bindend für den AG.
Und darauf achten deine Stufenlaufzeit korrekt angerechnet zu bekommen.
PapaSchlumpf76:
Die Stadt bzw. den Arbeitgeber verklagen ist natürlich schon immer recht "unschön"... Man weiß ja dabei nie, inwieweit hinterher nachgetreten wird... :-\
MrRossi:
--- Zitat von: PapaSchlumpf76 am 23.08.2019 09:45 ---Die Stadt bzw. den Arbeitgeber verklagen ist natürlich schon immer recht "unschön"... Man weiß ja dabei nie, inwieweit hinterher nachgetreten wird... :-\
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Wirksam fordern muss nicht gleich klagen bedeuten. Zumindest sollte statt eines "Antrages" eine "Forderung" mit Frist gestellt werden. Diese sollte schon die zu zahlende EG und den Zeitpunkt enthalten.
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