Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dauer nach Höhergruppierung
PapaSchlumpf76:
Wie sollte denn diese "Forderung" aussehen? In der steht ja dann auch nur, was schon im "Antrag" steht...?!
MrRossi:
--- Zitat von: PapaSchlumpf76 am 23.08.2019 09:50 ---Wie sollte denn diese "Forderung" aussehen? In der steht ja dann auch nur, was schon im "Antrag" steht...?!
--- End quote ---
Aber ein Antrag bleibt ein Antrag und keine Forderung!
Spid:
Unschön sind Arbeitgeber, die ihrer Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachkommen. Was glaubst Du würde passieren, wenn Du Deiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachkämest, also nicht mehr zur Arbeit kämest oder nur ab und zu? Also, nicht warten, klagen - die Ansprüche können auch in der Eingruppierungsfeststellungsklage geltend gemacht werden.
MrRossi:
Sofern Tarifbindung besteht, was ja noch nicht geklärt ist...:)
Spid:
Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.
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