Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dauer nach Höhergruppierung
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 23.08.2019 10:23 ---
--- Zitat von: MrRossi am 23.08.2019 10:21 ---
--- Zitat von: Spid am 23.08.2019 10:11 ---Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.
--- End quote ---
Was dann nicht einer Tarifbindung entspricht?
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Nein. Es handelt sich dann entweder um eine Gleichstellungsabrede oder eine Verweisung.
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Aus der keine Tarifbindung einhergeht?
Spid:
Nein, siehe §3 TVG.
PapaSchlumpf76:
Mal ein kleines Feedback... Bekomme nun rückwirkend zum 01. 07.2018 die Eingruppierung gem. dem Urteil die EG9a...
Spid:
Warum nicht seit Dezember 2017?
superbraz:
--- Zitat von: PapaSchlumpf76 am 28.10.2019 20:43 ---Mal ein kleines Feedback... Bekomme nun rückwirkend zum 01. 07.2018 die Eingruppierung gem. dem Urteil die EG9a...
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nur die Eingruppierung oder auch die Zahlung des Differenzsbetrages?
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