Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Dauer nach Höhergruppierung

<< < (7/9) > >>

MrRossi:

--- Zitat von: Spid am 23.08.2019 10:23 ---
--- Zitat von: MrRossi am 23.08.2019 10:21 ---
--- Zitat von: Spid am 23.08.2019 10:11 ---Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.

--- End quote ---
Was dann nicht einer Tarifbindung entspricht?

--- End quote ---

Nein. Es handelt sich dann entweder um eine Gleichstellungsabrede oder eine Verweisung.

--- End quote ---

Aus der keine Tarifbindung einhergeht?

Spid:
Nein, siehe §3 TVG.

PapaSchlumpf76:
Mal ein kleines Feedback... Bekomme nun rückwirkend zum 01. 07.2018 die Eingruppierung gem. dem Urteil die EG9a...

Spid:
Warum nicht seit Dezember 2017?

superbraz:

--- Zitat von: PapaSchlumpf76 am 28.10.2019 20:43 ---Mal ein kleines Feedback... Bekomme nun rückwirkend zum 01. 07.2018 die Eingruppierung gem. dem Urteil die EG9a...

--- End quote ---

nur die Eingruppierung oder auch die Zahlung des Differenzsbetrages?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version