Berufshaftpflicht sinnvoll?

Begonnen von clarion, 26.08.2019 18:31

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inter omnes

Zitat von: Hain in 27.08.2019 10:33
Zitatnunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
die dann allerdings ebenfalls nicht zahlt, da grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Das ist so pauschal nicht richtig; es gibt durchaus Policen die auch grobe Fahrlässigkeit absichern, Vorsatz ist regelmäßig ausgeschlossen. Hier sollte man dann schon genau darauf achten, wie die Versicherungsmodalitäten sind. Aber ob das jemand zu Leisten vermag, der sich nicht einmal zutraut ein Kfz korrekt zu betanken wage ich zu bewzeifeln.

Spid

Zitat von: Keeper83 in 27.08.2019 10:34
Zitat von: Spid in 27.08.2019 08:43
Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.

Plausibel. Auch aus der Lebenswirklichkeit heraus. Ich habe jahrelang stets wechselnde Fahrzeuge mal mit Otto-, mal mit Dieselmotor gefahren und mich stets vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken war.

Organisator

Zitat von: Hain in 27.08.2019 10:33
Zitatnunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
die dann allerdings ebenfalls nicht zahlt, da grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Da stellt sich wirklich die Sinnfrage.
Wenn man nur für Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit in Regress genommen werden kann, bedarf es einer Versicherung, die genau das übernimmt. Gibt es sowas?

Skedee Wedee

Zitat von: Keeper83 in 27.08.2019 10:34
Zitat von: Spid in 27.08.2019 08:43
Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.

Nach § 276 Absatz 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grobe Fahrlässigkeit liegt dementsprechend vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, indem schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden.

Auf den Falschbetankungsfall BVerwG in Leipzig, Urt. v. 02.02.2017, Az. 2 C 22.16: Der Polizeibeamte hat nicht nur die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, sondern die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, da ihm bewusst war, dass im Bereich des Polizeipräsidiums zum Zeitpunkt des Vorfalls ausschließlich Dieselfahrzeuge verwendet wurden und ihm ebenfalls bewusst war, mit einem Dieselfahrzeug unterwegs zu sein. Wer daraufhin beim Betanken des Fahrzeugs das Gehirn ausschaltet und auf die Wahl der richtigen Spritsorte nicht achtet, im Ergebnis eine falsche Kraftstoffartbesonders tankt und somit das Dienstfahrzeug beschädigt, handelt grob fahrlässig und ist ersatzpflichtig.

was_guckst_du

...im deutschen Versicherungswesen gibt es eben auch Versicherungen, die woanders nur Kopfschütteln ernten würden...

...ist wohl der deutschen Mentalität geschuldet, immer und auf allen gebieten auf "Nummer Sicher" gehen zu wollen...auch "German Angst" genannt... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

inter omnes

Zitat von: Organisator in 27.08.2019 10:47
Zitat von: Hain in 27.08.2019 10:33
Zitatnunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
die dann allerdings ebenfalls nicht zahlt, da grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Da stellt sich wirklich die Sinnfrage.
Wenn man nur für Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit in Regress genommen werden kann, bedarf es einer Versicherung, die genau das übernimmt. Gibt es sowas?

Die Zahl der sinnlosen Versicherungen ist in Deutschland schier grenzenlos, aber es kommt wie schon gesagt auf die konkreten Bedingungen an. Ich möchte nicht ausschließen, dass die überwiegende Zahl der abgeschlossenen Diensthaftpflichtversicherungen einen Leistungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beinhalten.

Skedee Wedee

Meine enthält nur einen Leistungsausschluss für Vorsatz.  ;) Wäre grobe Fahrlässigkeit ebenfalls ausgeschlossen, hätte ich keine Diensthaftpflichtversicherung.

WasDennNun

Zitat von: Skedee Wedee in 27.08.2019 10:50Wer daraufhin beim Betanken des Fahrzeugs das Gehirn ausschaltet und auf die Wahl der richtigen Spritsorte nicht achtet, im Ergebnis eine falsche Kraftstoffartbesonders tankt und somit das Dienstfahrzeug beschädigt, handelt grob fahrlässig und ist ersatzpflichtig.
Jipp,
erstaunlich nur, dass der Kollege der den Bezahlvorgang machte in "sippenhaft" genommen wurde.

inter omnes

Zitat von: WasDennNun in 27.08.2019 11:32
Zitat von: Skedee Wedee in 27.08.2019 10:50Wer daraufhin beim Betanken des Fahrzeugs das Gehirn ausschaltet und auf die Wahl der richtigen Spritsorte nicht achtet, im Ergebnis eine falsche Kraftstoffartbesonders tankt und somit das Dienstfahrzeug beschädigt, handelt grob fahrlässig und ist ersatzpflichtig.
Jipp,
erstaunlich nur, dass der Kollege der den Bezahlvorgang machte in "sippenhaft" genommen wurde.

Das hat offensichtlich auch das BVerwG erstaunt: "Der Kläger, der getankt hat, und der Beigeladene, der seine Heranziehung zum Schadensersatz nicht angegriffen hat..."


Keeper83

Zitat von: Spid in 27.08.2019 10:41
Zitat von: Keeper83 in 27.08.2019 10:34
Zitat von: Spid in 27.08.2019 08:43
Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.

Plausibel. Auch aus der Lebenswirklichkeit heraus. Ich habe jahrelang stets wechselnde Fahrzeuge mal mit Otto-, mal mit Dieselmotor gefahren und mich stets vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken war.

Danke!
Heute lässt du fahren und tanken nehm ich an?  ;)




was_guckst_du

..Spid fährt heute Tesla...da gibt es keine Verwechslungsmöglichkeit beim Energieträger....aus Spid wurde im Lauf der Zeit Speed...  8) ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Zitat von: Keeper83 in 27.08.2019 13:11
Zitat von: Spid in 27.08.2019 10:41
Zitat von: Keeper83 in 27.08.2019 10:34
Zitat von: Spid in 27.08.2019 08:43
Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.

Plausibel. Auch aus der Lebenswirklichkeit heraus. Ich habe jahrelang stets wechselnde Fahrzeuge mal mit Otto-, mal mit Dieselmotor gefahren und mich stets vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken war.

Danke!
Heute lässt du fahren und tanken nehm ich an?  ;)

Tatsächlich ist das so. Ich habe 2016 das letzte Mal ein Auto betankt, als ich mir aus organisatorischen Gründen am Ort einer Dienstreise einen Mietwagen nehmen mußte. Ansonsten greifen wir auf einen zuverlässigen Dienstleister zurück, der Führungspersonal standesgemäß von A nach B bringt, wenn es auf Kraftwagen angewiesen ist. Alles andere ist ja Unsinn, die Zeit ist viel zu kostbar (und aus AG-Sicht zu gut bezahtl), als daß sie mit Fahren und Parkplatzsuche vergeudet werden sollte. Auf Langstrecke ist jedoch Taxi-ICE-Taxi oder Taxi-Flugzeug-Taxi Standard.

BAT

Eine Berufshaftpflicht halte ich für das gewöhnliche Verwaltungspersonal für unsinnig.

Ich habe auch schon mal einen Dienstwagen vor die Wand gesetzt, da ich micht nicht vergewissert hatte, dass es sich um einen Wagen mit Schaltgetriebe handelt. War aber in der Tiefgarage, nicht viel passiert. Bis man zur Rechenschaft gezogen wird, muss man schon ganz was Anderes anstellen.

WasDennNun

Zitat von: BAT in 27.08.2019 14:20
Eine Berufshaftpflicht halte ich für das gewöhnliche Verwaltungspersonal für unsinnig.

Ich habe auch schon mal einen Dienstwagen vor die Wand gesetzt, da ich micht nicht vergewissert hatte, dass es sich um einen Wagen mit Schaltgetriebe handelt. War aber in der Tiefgarage, nicht viel passiert. Bis man zur Rechenschaft gezogen wird, muss man schon ganz was Anderes anstellen.
Oder einen Klagefreudigen Dienstherren oder man hat dich auf den Kiecker.

Aber darum: Wer sein grob fahrlässiges Handeln absichern möchte ist in meinen Augen ein Schlampperich und weiß um seine Schwäche und möchte nicht an diesem Makel arbeiten (bzw. möchte bis er diesen Makel abgestellt hat abgesichert sein) oder ein überängstlicher Mensch, der sich  von der Versicherungsgesellschaft ausbeuten lässt.

Caesar42

Einer unserer Kollegen ist vor einiger Zeit ebenso in Regress genommen worden. Auch dieser hatte statt Diesel Benzin getankt, obwohl das aufgrund der unterschiedlichen Tankstutzen (eigentlich) schon auffallen sollte. Auf dem Tankdeckel war außen sogar ein Aufkleber angebracht: Achtung, nur Diesel!
Trotzdem gab er dem armen Wagen den falschen Sprit und ist dann auch noch losgefahren...

Folge war, dass der AG ihn ihn Regress genommen hat! Klage des Verursachers hatte keinen Erfolg!

Von daher wäre eine entsprechende Haftpflicht sinnvoll gewesen, die der Kollege nicht hatte.

Mein Haftpflicht kostet auch nur ein paar Euro mehr... sicher ist sicher.