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Arbeitsplatzbeschreibung Elektroingenieur Gebäudewirtschaft EG 11

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Spid:
Es gibt doch gem. Sachverhaltsschilderung eine "Arbeitsplatzbeschreibung", die die auszuübende Tätigkeit des TE hinreichend beschreibt.

BBBB:

--- Zitat von: Schötti am 28.08.2019 17:03 ---
meine Stelle soll neu bewertet werden (momentan EG 10) und wie ursprünglich angedacht in E11 eingruppiert werden. Jetzt benötige ich eine Arbeitsplatzbeschreibung für die Stelle, da der Chef ja dafür keine Zeit und Lust hat  :( Es geht um die Stelle von vor 10 Jahren Dipl. Elektroingenieur in der Gebäudewirtschaft TVÖD 11, die zwischendurch neu bewertet wurde mit EG 10, weil die Arbeitsplatzbeschreibung nur halbherzig vom Chef und von mir als gutgläubigem unerfahren neuen Mitarbeiter erstellt wurde.


--- End quote ---

Nur zum Verständnis. Es gibt eine alte Stellenbeschreibung (dein Vorgänger?), die mit E11 bewertet wurde. Dann kamst du auf die Stelle und diese wurde neu bewertet mit dem Ergebnis E10 (weil Chef keine Lust und du keine Ahnung). Und jetzt soll das alles noch einmal bewertet werden und wieder E11 rauskommen?

Warum nimmst dann nicht die alte Stellenbewertung oder stehe ich auf dem Schlauch?

Grumbakiechel:
Das hätte ich jetzt auch vorgeschlagen, wenn es ja schon mal eine mit E11 bewertete TB gab. Jedenfalls solange diese sich mit den tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten deckt.

Spid:
Es gibt in der Sachverhaltsschilderung keinen Hinweis darauf, daß der AG sich seine vorherige Rechtsmeinung zur Eingruppierung anhand einer Tätigkeitsbeschreibung o.ä. gebildet hat.

BBBB:
Er schreibt ja, dass die Stelle zwischendurch neu bewertet wurde mit E10. Dem entnehme ich dass es auch eine alte Bewertung gibt.

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