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Arbeitsplatzbeschreibung Elektroingenieur Gebäudewirtschaft EG 11

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nichts_tun:
Dein Chef hat im Regelfall keinen Einfluss auf die Eingruppierung. Dein Chef ist dafür verantwortlich, dir Aufgaben zu übertragen, die deiner Entgeltgruppe entsprechen. Sollen dir andere - ggf. höherwertige - Aufgaben übertragen werden, ist dies mit der Personalabteilung abzustimmen, da in dein Arbeitsverhältnis eingegriffen wird.
Sofern dein Höhergruppierungsantrag - wobei es einen solchen Antrag gibt, abgesehen von § 29b TVÜ-VKA - als Geltendmachung i. S. d. § 37 TVöD aufzufassen sein sollte, ist dieser an die Personalabteilung zu senden und nicht an den unmittelbar Vorgesetzten.

Wie angeführt, es gibt keine Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung, nach welcher du in EG 11 höhergruppiert wirst. Da du auch bislang nicht vorgetragen hast, welche Tätigkeiten du auszuüben hast, kann hier seitens der Foristen nicht geprüft werden, ob überhaupt Aussicht darauf besteht, dass "besondere Leistungen" im Tarifsinne festzustellen wären.

Schötti:

--- Zitat von: nichts_tun am 28.08.2019 18:54 ---Dein Chef hat im Regelfall keinen Einfluss auf die Eingruppierung. Dein Chef ist dafür verantwortlich, dir Aufgaben zu übertragen, die deiner Entgeltgruppe entsprechen. Sollen dir andere - ggf. höherwertige - Aufgaben übertragen werden, ist dies mit der Personalabteilung abzustimmen, da in dein Arbeitsverhältnis eingegriffen wird.
Sofern dein Höhergruppierungsantrag - wobei es einen solchen Antrag gibt, abgesehen von § 29b TVÜ-VKA - als Geltendmachung i. S. d. § 37 TVöD aufzufassen sein sollte, ist dieser an die Personalabteilung zu senden und nicht an den unmittelbar Vorgesetzten.

Wie angeführt, es gibt keine Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung, nach welcher du in EG 11 höhergruppiert wirst. Da du auch bislang nicht vorgetragen hast, welche Tätigkeiten du auszuüben hast, kann hier seitens der Foristen nicht geprüft werden, ob überhaupt Aussicht darauf besteht, dass "besondere Leistungen" im Tarifsinne
festzustellen wären.

--- End quote ---
danke für die ausführliche Antwort, der Antrag läuft nur über den Vorgesetzten zur Kenntnis mit der Bitte um Weiterleitung. Die  Personalabteilung hat dem Vorgesetzten den Ball zurück gespielt und geschrieben das nur er meine Tätigkeiten genau kennt etc...

Kat:

--- Zitat von: Schötti am 28.08.2019 18:05 ---, meine Frage war ob mir jemand eine Arbeitsplatzbeschreibung für genannte Tätigkeit zur Verfügung stellen kann.


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Wie soll das gehen?  wir kennen Deinen Arbeitsplatz nicht. Du mußt aufschreiben, was Du tust und den Zeitanteil. Das kann niemand machen, der ganz woanders arbeitet und Deinen Arbeitsplatz nicht kennt.

WasDennNun:
Schreib auf mit Zeitanteilen was deine Arbeitsvorgänge sind.
Schicke das zur PA und lasse dir bestätigen, dass das dein auszuübenden Tätigkeiten sind.
evtl. lasse es vorher vom Vorgesetzten bestätigen.
Solange Vorgesetzter nicht bestätigt und PA nicht bestätigt machst du nichts mehr, da du ja nicht weißt, was dein auszuübenden Tätigkeiten sind!
Fordere dann das dir zustehende Entgelt ein, sofern diese "Stellenbeschreibung zu einer höheren EG führt.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: Schötti am 28.08.2019 22:03 ---Die  Personalabteilung hat dem Vorgesetzten den Ball zurück gespielt und geschrieben das nur er meine Tätigkeiten genau kennt etc...

--- End quote ---

Wie das? Wieso weiß die Personalabteilung nicht, was sie dich beauftragt hat zu tun? Wenn das einer wissen sollte, dann die Personalabteilung. Also tust du zur Zeit irgendwas, was aber eh keinen Unterschied macht, weil die Personalabteilung selber nicht weiß, was du tun sollst?

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