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Kündigungsfristen im TVöD
Pseudonym:
--- Zitat von: Grumbakiechel am 10.09.2019 20:00 ---Tja, ich würde mal sagen, der Lehrgang war nicht umsonst, aber vergebens. Im Fach Arbeits- und Tarifrecht geschlafen? Sorry für den bissigen Kommentar, aber ich kann's s nicht verstehen, da wird eine Fortbildung gemacht, die für höhere Qualifikationen befähigen soll und dann kennt man nicht den Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und Beamtenlaufbahn (gehobener Dienst??) Und kann nicht mal im TVÖD seine eigene Kündigungsfrist ermitteln?
Sei bitte so nett und bewirb Dich in der freien Wirtschaft.....
--- End quote ---
Was legst Du denn hier für einen Ton an den Tag?
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: HerzogIgzorn am 10.09.2019 21:22 ---Absolut, keine Frage. Darum gehts mir auch nicht. Das hätte man nur auch etwas anders ausdrücken können. Wie gesagt: Es war keine Absicht, ich hab einfach nicht genauer drüber nachgedacht.
--- End quote ---
Andererseits kann ich es schon verstehen und fühle mich auch immer wieder genervt, herumrätseln zu müssen, ob sich jemand im Unterforum vertan hat und eigentlich Beamtenlaufbahnen meint, er es nicht besser weiß, es besser weiß, aber aus welchen Gründen auch immer den falschen Begriff benutzt, TB und Beamte einfach wild durcheinanderwürfelt oder was auch immer. Leider ist das aber irgendwie nicht aus den Köpfen herauszubekommen … Allerdings hätte man das auch tatsächlich netter sagen können (oder drüber hinwegsehen, wie in 90 % der Fälle auch).
Zu deiner Frage: Ausbildungszeit ist keine Beschäftigungszeit, Azubis also keine Beschäftigten, sodass dann auch die Kündigungsfristen im TVöD nicht gelten. Aber wie Spid schon schrieb … das sieht eben nicht nach einer Ausbildung im Sinne eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes aus.
Fragmon:
Wie war die Ausbildung aufgebaut. War das Vollzeit oder nur Wochenendkurse. Hattest du in der Woche vom gearbeitet oder eher gelernt? Anhand der Beantwortung kann man herausfinden, ob es ein Ausbildungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis war.
Spid:
Da ein Fortbildungsabschluss nicht Ziel eines Ausbildungsverhältnisses sein kann, ist die Beantwortung der Fragen überflüssig.
Kryne:
Also ich gehe davon aus, dass du vor hast zu kündigen, sonst würdest du dich ja nicht informieren.
Sofern du so oder so kündigen würdest (also egal welche Frist greifen würde), würde ich mich erst mal blöd stellen und so kündigen wie es für dich besser passt. Also ich denke das wird die kürzere Frist sein, da du ja sonst nicht fragen würdest.
Gegenüber dem AG würde ich dann so auftreten, dass du ja zunächst einen Vertrag hattest in dem klar die Begriffe "Ausbildung" usw. genannt waren und dann schauen was passiert.
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