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Kündigungsfristen im TVöD

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HerzogIgzorn:

--- Zitat von: Fragmon am 11.09.2019 08:17 ---Wie war die Ausbildung aufgebaut. War das Vollzeit oder nur Wochenendkurse. Hattest du in der Woche vom gearbeitet oder eher gelernt? Anhand der Beantwortung kann man herausfinden, ob es ein Ausbildungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis war.

--- End quote ---
Die Ausbildung war so aufgebaut, dass es Praxis- und Theorieabschnitte gab. In den Praxisabschnitten war ich in einem Amt meiner Kommune eingesetzt und währenddessen einen Tag in der Woche zur Theorie in der Schule. In den reinen Theorieabschnitten war ich jeden Tag komplett in der Schule und gar nicht in irgendeinem Amt tätig. Die Abschnitte erstreckten sich immer über mehrere Monate. Also bspw. ca. drei Monate Praxis (inklusive ein Tag wöchentlich Schule), dann ca. drei Monate nur Schule usw.

Fragmon:
Schwieriger Fall. Es ist zu überlegen ob die Arbeitspflicht oder Lernpflicht im Vordergrund stand. Wie erfolgte denn die Vergütung?

Spid:
Das ist überhaupt kein schwieriger Fall. Ein Ausbildungsverhältnis kann nur für eine Berufsausbildung begründet werden. Im Sachverhalt geht es um eine Fortbildung. Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte, die jeweils eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen.

Fragmon:
Da muss ich dir widersprechen. Es gibt neben dem BBiG weitere Ausbildungsverhältnisse bspw. spezielle duale Studiengänge an Verwaltungshochschulen an denen man nicht als Student geführt wird.

Weiterhin gibt es die Vertragsfreiheit. Wenn keine Pflicht zur Erbringung einer Arbeitsleistung im Vordergrund steht, dann muss es sich auch nicht um ein Arbeitsverhältnis handeln.

Spid:
Da sie weder gesetzlich noch tariflich als solche definiert sind, sind es auch keine Ausbildungsverhältnisse.

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