Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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Wastelandwarrior

Ja, da fehlen die Maßgaben für Absatz 1. Ist aber ein "offensichtlicher Fehler", da die Regelungen so keinen Sinn ergeben. Auch hier wird es im Wege der Auslegung einfach sein, nach dem Willen der Tarifpartner vorzugehen und entsprechend werden die Länder handeln. Jetzt bitte keine erneute Diskussion zum Thema "der Wille liegt ausschließlich im Text"... hatten wir schon.  :)

Spid

Die Auslegung steht aber dem ArbG/LAG/BAG zu und nicht den Tarifparteien - die müssen mit der Auslegung leben, wenn sie Mist vereinbaren. Und die Masse der LAG sowie das BAG werden entsprechend der von letzterem selbst ausgestalteten Auslegungsregelungen von Tarifverträgen so verfahren, wie ich es dargelegt habe - was das von Dir prospektierte Handeln der Länder vor allem eines werden läßt: tarifwidrig, ggfs. betrügerisch.

WasDennNun

Insofern doch um so mehr, dass man jetzt mehr als 12 Monate Zeit hat, diesen offensichtlichen Fehler durch einvernehmliche Vertragsänderung formell und formal zu korrigieren.
Und wenn das nicht stattfindet, dann kann ein Gericht doch nur davon ausgehen, dass dieser "Fehler" der Wille mindestens einer der beiden Parteien war und die andere sich hat über den Tisch ziehen lassen.
Wenn beide anderer Meinung sind, dann bleibt ja noch genug Zeit hier einen paar Sätze einzufügen und zu unterschreiben lassen.

Oder geht das nicht? Einvernehmliche Vertragsänderungen gehen doch immer, oder?

Spid

Klar geht das. Passiert sogar so häufig, daß es dafür einen terminus technicus gibt: Tarifpflege

Wastelandwarrior

May be. Oder auch nicht. Wenn es "betrügerisch" ist, den Leuten mehr Geld zu zahlen als im Text steht, dann hat die TdL ja Glück, dass es kein Offizialdelikt ist. :)

Wuussaa.

Spid

Inwiefern bezahlt der AG denn mehr, wenn er eine vorteilhafte Höhergruppierung nicht umsetzt, weil er die irrige Rechtsauffassung vertritt, dazu sei ein Antrag erforderlich?

Wastelandwarrior

Es sind nicht diese Fälle, die problematisch sind, sondern z.B. die üt als Techniker bezahlten FIs. "umfassende Fachkenntnisse" sind im Einzelfall sicher schwerer darzulegen als die EG 9b aus Teil II 22.2. Daher vermutlich auch das Antragsrecht.

Spid

Eigentlich nicht - wenn es für das Grundmerkmal in Teil II Abschnitt 22.2 reicht, bedarf es ja umfassender Fachkenntnisse. Übertarifliche Bezahlung ist aber kein tarifliches Problem. Was ist denn mit den Fällen, die entsprechend der aktuellen Fassung des TVÜ-L zum 01.01.2021 höhergruppiert sind, bei denen der AG aber irrigerweise von einem Antragserfordernis ausgeht? Das ist - wie bereits ausgeführt - ein jahrzehntelanges Prozeßrisiko.

Wastelandwarrior

Sie werden nicht höhergruppiert sein. Keine Sorge.  8)

Spid

Also Überarbeitung im Rahmen der Tarifpflege?

Wastelandwarrior

Ich gehe davon aus, dass die Gewerkschaften irgendwann ihre Rolle wieder spielen wollen. Das wäre doch mal ein Amlass.

Spid

Welchen Anlaß hätten die Gewerkschaften? Ich sehe nicht, daß die Anlaß hätten, als erste zu zucken.

ITler

Eine Frage warum heißt das Thema hier "Eingruppierung IT ab 2021"?

Die Neureglungen der Entgeltordnung treten doch zum 01.2020 in Kraft und nicht 2021?

Ich habe anscheinend die Chance von E8 in die 9a höhergruppiert zu werden, leider würde ich meinen Stufenaufstieg im Oktober 2020  in die 8/4 verlieren. Wenn ich alles richtig ausgerechnet und beachtet habe, würde sich die Höhergruppierung erst im Jahr 2028 lohnen.

Ich weiß nicht wie die einzelnen Eingruppierungen sich ab Jahr 2021 weiter entwickeln, ich habe einfach die Zahlen vom 2021 genommen. Durch die 60 prozentige Sonderzahlung ab E9a, würde ich bis 2023 in der E9a weniger verdienen. Von 2023 bis 2024 fast identisch, bis 2026 wieder weniger und erst ab 2027 würde ich nach der Entgelttabelle 2021 mehr verdienen.

Würdet Ihr empfehlen trotzdem einen Antrag zu stellen? Obwohl es in den nächsten Jahren weniger Geld gibt? Man weiß ja nicht, ob die Entgeltordnung in nächsten 8 Jahren sich nochmal ändert und man wieder eine Chance auf Höhergruppierung bekommt.

LG
ITler

Spid

Die Änderungen im Bereich IT treten 2021 inkraft. Nach der derzeitigen Regelung erfolgt die Überleitung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Django79

Abgesehen davon, dass es 80 Prozent Sonderzahlung ab E9a sind kommt natürlich begünstigend hinzu, dass die Stufenlaufzeiten der E9a im Vergleich zur alten E9k als Bonbon der letzten Tarifrunde entzerrt wurden. Du erreichst demnach 5 Jahre früher die relativ lukrative Stufe 5.


Zitat von: ITler am 16.01.2020 15:47
Eine Frage warum heißt das Thema hier "Eingruppierung IT ab 2021"?

Die Neureglungen der Entgeltordnung treten doch zum 01.2020 in Kraft und nicht 2021?

Ich habe anscheinend die Chance von E8 in die 9a höhergruppiert zu werden, leider würde ich meinen Stufenaufstieg im Oktober 2020  in die 8/4 verlieren. Wenn ich alles richtig ausgerechnet und beachtet habe, würde sich die Höhergruppierung erst im Jahr 2028 lohnen.

Ich weiß nicht wie die einzelnen Eingruppierungen sich ab Jahr 2021 weiter entwickeln, ich habe einfach die Zahlen vom 2021 genommen. Durch die 60 prozentige Sonderzahlung ab E9a, würde ich bis 2023 in der E9a weniger verdienen. Von 2023 bis 2024 fast identisch, bis 2026 wieder weniger und erst ab 2027 würde ich nach der Entgelttabelle 2021 mehr verdienen.

Würdet Ihr empfehlen trotzdem einen Antrag zu stellen? Obwohl es in den nächsten Jahren weniger Geld gibt? Man weiß ja nicht, ob die Entgeltordnung in nächsten 8 Jahren sich nochmal ändert und man wieder eine Chance auf Höhergruppierung bekommt.

LG
ITler