Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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Spid

Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Der AG wird sich eine Rechtsmeinung bilden, die aber die Eingruppierung nicht berührt.

WasDennNun

Und du kannst dir eine Rechtsmeinung bilden und sie forcieren, in dem du eine dir deine genehme Tätigkeitbeschreibung selbst zusammen stellst und vom Personalamt absegnen lässt.
Dann ergibt sich automatisch die EG ab 1.1.21

ITler

Zitat von: Spid am 16.01.2020 16:03
Die Änderungen im Bereich IT treten 2021 inkraft. Nach der derzeitigen Regelung erfolgt die Überleitung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Zitat aus dem Schreiben was das Hessische Ministerium verfasst hat.
"III. Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe nach den neuen Tätigkeitsmerkmalen
(Höhergruppierung) – § 38b Abs. 3 TV-H
1. Höhergruppierung auf Antrag, Antragsrecht
Soweit sich aus den zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden neuen Tätigkeitsmerkmalen
eine höhere Entgeltgruppe im Vergleich zu der Eingruppierung am 31. Dezember 2019
ergibt, sind die Beschäftigten nicht automatisch nach § 12 TV-H i.V.m. der Entgeltordnung
in diese höhere Entgeltgruppe eingruppiert. Eine Höhergruppierung erfolgt nur auf
- 5 -
Antrag, § 38b Abs. 3 Satz 1 TV-H. Die Tarifautomatik des § 12 TV-H ist insoweit außer
Kraft gesetzt."

Angenommen die Verbesserungen für die IT treten in 2021 in Kraft. Welcher Tag ist maßgeblich für die höhergruppierung 01.01.2021 oder 01.01.2020?

Spid

Hier im Thread geht es um die Regelungen im TV-L. TV-H habe ich noch nicht angeschaut, die entsprechende Website des Landes Hessen scheint auch gerade kaputt zu sein...

ITler

Sorry war mein Fehler, dachte das TV-L und TV-H textlich gleich sind, da TV-H immer abschreibt.

dieselschweif

Moin,
hypotetisch Verständnisfrage:
kann jemand, der nach jetzigen Tätigkeitsmerkmalen in die E9b höhergruppiert wird am 1.1.2021 nach den neuen IT-Tätigkeitsmerkmalen eine weiter Höhergruppierung beantragen? Oder gelten ohnehin schon die gleichen? Oder gibt es Stichtage?

Frage für einen Freund  :D

Spid

Am 01.01.2021 kann keine Höhergruppierung aufgrund der derzeit gültigen Tätigkeitsmerkmale erfolgen, weil am 01.01.2021 bereits die neuen Tätigkeitsmerkmale gelten. Zudem ist in den derzeitigen Regelungen zur Überleitung im IT-Bereich kein Antrag vorgesehen, die neuen Tätigkeitsmerkmale wirken unmittelbar.

dieselschweif

Danke, und seit wann gelten die neuen Tätigkeitsmerkmale? 01.01.2019 oder 2020?

Spid


F1s1

Macht da Hessen eigentlich derzeit etwas einfach "früher" als der TV-L ?
Oder sind die Verbesserungen für die IT im TV-H gerade nicht damit vergleichbar was dann 2021 im TV-L gilt ?


lowsounder

Laut Tarifeinigung vom 29.03.2019 wirkt das im TV-H ab dem 01. Januar 2020. Auf Antrag

ITler

Zitat von: lowsounder am 12.02.2020 15:39
Laut Tarifeinigung vom 29.03.2019 wirkt das im TV-H ab dem 01. Januar 2020. Auf Antrag

leider

Hätte 10/2020 meinen nächsten Stufenaufstieg

Wastelandwarrior

Manchmal verliert man und manchmal gewinnen die anderen...

dieselschweif

Zitat von: Spid am 10.02.2020 08:56
Am 01.01.2021 kann keine Höhergruppierung aufgrund der derzeit gültigen Tätigkeitsmerkmale erfolgen, weil am 01.01.2021 bereits die neuen Tätigkeitsmerkmale gelten. Zudem ist in den derzeitigen Regelungen zur Überleitung im IT-Bereich kein Antrag vorgesehen, die neuen Tätigkeitsmerkmale wirken unmittelbar.

Das habe ich nicht verstanden. Wenn jetzt, 2020 eine TB neu geschrieben wird (E9A->E9B), welche Merkmale werden dann benutzt? So wie ich das lese, die alten? Hätte das dann 2021 eine weitere Höhergruppierung zur Folge?

Spid

Der Zeitpunkt des Schreibens der TB ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der wirksamen Übertragung der auszuübenden Tätigkeit. Die zu diesem Zeitpunkt gültigen Tätigkeitsmerkmale bestimmen die Eingruppierung. Liegt der Zeitpunkt der wirksamen Übertragung vor dem 01.01.21, kann sich durch die Änderungen am 01.01.21 eine andere Eingruppierung ergeben.