Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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Spid


WasDennNun

Den den die AG meinen das es ihn gibt.

Spid

Wenn es ihn schon gibt, inwiefern wäre er dann noch zu stellen?

WasDennNun

Zitat von: HAL9000 am 12.01.2021 11:23
Hallo Kollegen,

ich habe am 01.03.2021 meinen Stufenaufstieg in E10 Stufe 3(momentan 10 Stufe 2). Ich habe vor am 02.03.2021 einen Antrag auf Höhergruppierung auf E12 zu stellen.
Du meinst den "Antrag" nach der neuen EGO eingruppiert zu werden?
Der würde grundsätzlich auf den 1.1. zurückwirken.
Ich denke es läuft dann wie folgt:
d.h. sofern deine Tätigkeiten der EG12 entsprechen, wirst du ab dem 1.1. in die EG12 höhergruppiert.
Sofern du die Voraussetzung in der Person nicht erfüllst, in einer EG niedriger. (Also du kommst dann von deine E10s2 in die E11s2)
und dann am 1.3. in die E12S2 Stufenlaufzeit beginnt am 1.3. bei  0.
Wenn du dann die Voraussetzung in der Person erfüllt, würdest du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert.

WasDennNun

Ob das sich lohnt musste ausrechnen, zwei Hinweise beim Rechnen:
geringere JSZ
aber Garantiebetrag zwischen e11s2 und e12s2, sprich du bekommst das Entgelt e11s2 +180€ ausgezahlt.

HAL9000

Super Danke, für die Rasche Antwort!

Das heißt, ich brauche gar nicht bis zum 01.03.2021 Warten mit dem Antrag, weil er eh auf 01.01.2021 zurückdatiert wird?

WasDennNun

Ja,
sofern man davon ausgeht, dass es diesen Antrag gibt. Die Tarifparteien wollten wohl so etwas vereinbaren, haben sie aber aufgrund von redaktioneller Schlamperei nicht.
Es gehen aber die TVP offensichtlich davon aus, dass sie es trotzdem vereinbart haben.

Jockel

die normative Macht des Faktischen. Gesundes Neues Jahr. :-)

Spid

Bloß gibt es keine solche normative Macht - und es steht jedem TB frei, sein Recht gerichtlich durchzusetzen. Heute, Morgen, nächstes Jahr, 2025... wann es halt für ihn günstig ist.

Jockel

Wenn diese, deine Rechtsauffassung korrekt wäre, dann könnten die TVP im Herbst den "Fehler" ex-ante korrigieren, die Fristen ein bisschen verlängern und gut ist. Wir werden sehen.

Spid

Inwiefern ex ante? Der Anspruch ist doch längst entstanden.

Pseudonym

Zitat von: Spid am 12.01.2021 15:50
Inwiefern ex ante? Der Anspruch ist doch längst entstanden.
Dazu müsste die Personalabteilung aber mal die TDs zur Hand nehmen und genau daran wird es scheitern, auf arbeitgeberseitige Aktion zu warten ist an der Stelle witzlos. Die Mehrzahl der PAen wird genau nichts tun und als ich zuletzt mit unserer sprach, schaute mich der Referent nur fragend an.

Ich würde an die Personalabteilung schreiben, sofern nicht zufällig gerade ein Stufensprung von 4 nach 5 im Februar erfolgt. Man kann ja mal frech sein, sofern zum Monatsende keine höhere EG auf der Abrechnung steht.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich gehe davon aus, zum 01.01.2021 gemäß neuer Eingruppierung für IT-Beschäftigte höher eingruppiert zu sein. Bitte setzen Sie den Anspruch entsprechend binnen vier Wochen um.

Vielen Dank.


Mir sind jetzt mehrere Fälle von IT-Beschäftigten bekannt, welche nach Teil I in EG12 eingruppiert wurden. Für selbige dürfte sich die EG doch nicht ändern, oder?

Spid

Wenn die Eingruppierung nach Teil I korrekt ist, dann nicht. Dann handelt es sich aber auch nicht um Personal, über das hier diskutiert wird.

WasDennNun

Zitat von: Pseudonym am 14.01.2021 17:57
Mir sind jetzt mehrere Fälle von IT-Beschäftigten bekannt, welche nach Teil I in EG12 eingruppiert wurden. Für selbige dürfte sich die EG doch nicht ändern, oder?
Also ab dem 1.1. gibt es mEn keine IT Kräfte <E13 die noch im Teil I eingruppiert sind.
Teil I sind ja jetzt nur noch für TB mit wiss. Hochschultätigkeit relevant.

Pseudonym

Ja, <e13 sollte es dann nicht mehr geben. Ausgenommen Nichterfüller.