Die Änderungen im Bereich IT treten 2021 inkraft. Nach der derzeitigen Regelung erfolgt die Überleitung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Zitat aus dem Schreiben was das Hessische Ministerium verfasst hat.
"III. Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe nach den neuen Tätigkeitsmerkmalen
(Höhergruppierung) – § 38b Abs. 3 TV-H
1. Höhergruppierung auf Antrag, Antragsrecht
Soweit sich aus den zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden neuen Tätigkeitsmerkmalen
eine höhere Entgeltgruppe im Vergleich zu der Eingruppierung am 31. Dezember 2019
ergibt, sind die Beschäftigten nicht automatisch nach § 12 TV-H i.V.m. der Entgeltordnung
in diese höhere Entgeltgruppe eingruppiert. Eine Höhergruppierung erfolgt nur auf
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Antrag, § 38b Abs. 3 Satz 1 TV-H. Die Tarifautomatik des § 12 TV-H ist insoweit außer
Kraft gesetzt."
Angenommen die Verbesserungen für die IT treten in 2021 in Kraft. Welcher Tag ist maßgeblich für die höhergruppierung 01.01.2021 oder 01.01.2020?