Und hier zum Nachlesen:
1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen
der Informations- und Kommunikationstechnik befassen ohne Rücksicht auf
ihre organisatorische Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere
informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme,
Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IKT-Netzen
und IKT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. 3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus
eines solchen IKT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative
Umgebung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung
und Qualitätssicherung. 4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale auch für die Beschäftigten in der
Produktionssteuerung und im IKT-Servicemanagement. 6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informations-technischen Spezifikationen
von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen.