Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel von Kommune zum Land
Amiga:
--- Zitat von: Spid am 23.10.2019 16:12 ---Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.
--- End quote ---
Hallo Spid.
Ich hatte ein Gespräch mit einem Personaler, der das so nicht kannte. Kann man das nachlesen und gilt das nur für den TV-L oder auch für die Kommunen oder Bund?
Lars73:
Es gibt entsprechende BAG-Rechtssprechung. Z.B. BAG, Urteil vom 20.09.2012 - 6 AZR 211/11
Diese wird in allen mir bekannten Kommentaren zum TVöD/TV-L auch angeführt.
Für den Bereich Bund wird es auch im entsprechenden BMI-Rundschreiben erläutert.
Bisher nicht geklärt ist was bei veränderten Zeitanteilen ist die zu einer anderen Eingruppierung führen. Da könnte unter gewissen Umständen Einschlägige Berufserfahrung vorliegen.
Spid:
Da diese gefestigte Rechtsprechung des BAG nun wirklich jedem Kommentar zu TV-L/TVÖD zu entnehmen ist, wird es sich wohl nur um die Person gehandelt haben, die in der Personalabteilung die Mülleimer ausleert. Merke: nicht jeder, der sich physisch in der Personalabteilung aufhält, ist Personaler.
Amiga:
@Lars73
Im von die genannten Urteil geht es aber um eine Höhergruppierung, da der Kläger beim gleichen AG verbleibt. Heißt das nun, dass bei Neueinstellungen (bei unterschiedlichen AG) durchaus auch Berufserfahrung aus einer E10 für eine Stelle nach E11 anerkannt wird?
Spid:
Nein.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version