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Wechsel von Kommune zum Land

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Sebastian84:
Um einige Beispiele aufzuzeigen.

Zu den Aufgaben eines Systemadministrators gehören z.B.:
- Administration des Netzwerkes
- Administration der Fachverfahren
- Administration der Server

Diese Tätigkeiten habe ich auch beim alten AG ausgeführt. Wenn ich hier eine Netzwerkdose schalte, ist es eins zu eins identisch wie beim alten AG.

Wenn ich hier einen Windows Server aufsetze und konfiguriere, ist es hier genau so zu tun wie überall auch.

Zugegebener Maßen sind hier (zum Teil) andere Soft- und Hardwareverfahren als beim alten AG, aber im Kern sind die Aufgaben identisch.

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt von Tätigkeiten, der Großteil der Arbeit ist tatsächlich ähnlich oder gleich.

Die alte Behörde war auch wesentlich größer und hatte einen größeren "Kundenstamm".

Spid:
Ich sehe nichts, was eine Abweichung vom in der gefestigten Rechtsprechung des BAG aufgestellten Grundsatz rechtfertigte.

lowsounder:

--- Zitat von: Spid am 23.10.2019 16:12 ---Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

--- End quote ---

Da die EGO der Kommunen und die der Länder sich aber unterscheidet ist das doch egal oder? Wenn die Tätigkeiten in der Kommune einer 9b entsprochen haben ist es doch im Bereich des Möglichen, dass sie im Bereich des TV-L eben einer Eg10 entsprechen. Und so wäre doch problemlos eine Stufe 3 möglich oder?

Spid:

--- Zitat von: Spid am 23.10.2019 20:55 ---Das BAG setzt zwar nur grundsätzlich voraus, daß der TB die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat, damit diese einschlägig sei (u.a. BAG Urteil v. 20.09.2012 - 6 AZR 211/11 und Urteil v. 24.10.2013 - 6 AZR 964/11) - mir fielen als Ausnahme aber nur solche Konstellationen ein, in denen zwischen den Entgeltordnungen unterschiedliche Wertigkeiten für die selbe auszuübende Tätigkeit vorgeben.

--- End quote ---

Weshalb ich eingangs nach dem Tätigkeitsbereich fragte und dies anhand der Angaben ausschließen konnte.

WasDennNun:
Deswegen sollte man sich auch nicht auf so einen Quatsch wie einschlägige Berufserfahrung in einem solchen Fall einlassen, sondern klipp und klar den AG auffordern seine Kann-Regelungen anzuwenden und die Stufe in der man eingestellt wird im AV festschreiben lassen. Wenn der AG dieses nicht will, dann muss er sich halt einen anderen Deppen suchen.
Bzw: Wenn die einen eine andere Stufe als gewünscht und begründbar geben, dann gleich die Kündigung einreichen.

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