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Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
MrRossi:
--- Zitat von: Lars73 am 24.10.2019 12:13 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 24.10.2019 10:57 ---
Strittig, wenn überhaupt, ist die "rechtzeitige und umfassende Beteiligung", denn grds handelt es sich m.E. um eine Bringschuld der Diensstelle und nicht wie @Lars73 darlegt um "informationen einholen". Sofern ihr sowas vor eine Einigungsstelle bringen wollt, erachte ich dies für eine erfolglose Maßnahme. Alles was ihr tun könnt ist das Verfahren zu verzögern... Aber wofür...
--- End quote ---
Mein Punkt war ein anderer. Wenn die Dienststelle keine Teilnahme am Vorstellungsgespräch erlaubt muss sie den Personalrat viel umfangreicher Informieren. Wenn man diese Möglichkeiten geschickt nutzt wird die Dienststelle sich überlegen ob es nicht doch einfacher ist den Personalrat zum Vorstellungsgespräch einzuladen.
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je nachdem in welchem Bundesland.
Kaiser80:
--- Zitat von: Lars73 am 24.10.2019 12:13 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 24.10.2019 10:57 ---
Strittig, wenn überhaupt, ist die "rechtzeitige und umfassende Beteiligung", denn grds handelt es sich m.E. um eine Bringschuld der Diensstelle und nicht wie @Lars73 darlegt um "informationen einholen". Sofern ihr sowas vor eine Einigungsstelle bringen wollt, erachte ich dies für eine erfolglose Maßnahme. Alles was ihr tun könnt ist das Verfahren zu verzögern... Aber wofür...
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Mein Punkt war ein anderer. Wenn die Dienststelle keine Teilnahme am Vorstellungsgespräch erlaubt muss sie den Personalrat viel umfangreicher Informieren. Wenn man diese Möglichkeiten geschickt nutzt wird die Dienststelle sich überlegen ob es nicht doch einfacher ist den Personalrat zum Vorstellungsgespräch einzuladen.
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So ist es nämlich, dann habe ich deinen Punkt zunächst falsch verstanden.
Caesar42:
Vorbereitende Maßnahmen unterliegen nicht der Mitbestimmung, sondern lediglich die Maßnahme (Einstellung etc.) an sich.
D.h. ein Anspruch auf Teilnahme an den Auswahlverfahren ergibt sich nicht. Auch das Maß bzw. der Umfang kann aus den einschlägigen Regelungen nicht abgeleitet werden, lediglich DAS z. B. bei der Einstellung mitbestimmt wird.
was_guckst_du:
...die Frage, wer jetzt zuerst oder nachrangig beteiligt wurde, ist vollkommen unerheblich...viel schwerwiegender ist der Umstand der unterlassenen Beteiligung am Vorstellungsgespräch...hier wurde dem PR die Möglichkeit genommen, sich umfassend zu informieren bzw. auf eine gerechtes Verfahren zu achten...
...die Durchführung der Vorstellungsgespräche ohne PR würde ich (in NRW) als Ablehnungsgrund im Mitbestimmungsverfahren nehmen und der Einstellung nicht zustimmen...zwar kann (in NRW) das zuständige Organ in Personalentscheidungen auch bei gegenteiliger Entscheidung der Einigungstelle von seinem "Letztentscheidungsrecht" Gebrauch machen und so die Einstellung gleichwohl vornehmen, jedoch vergehen bis dahin einige Wochen bis Monate ins Land und der Bewerber steht vielleicht gar nicht mehr zur Verfügung...
...die Verwaltungsleitung wird sich dann künftig eine andere Verfahrensweise überlegen (frühzeitige Einbindung/Beteiligung des PR)....so gesehen dient die Ablehnung im Mitbestimmungsverfahren zumindest als Erziehungsmaßnahme für die Verwaltungsleitung...
...manchmal muss man die Verwaltungsleitung auch erziehen...wie bei einem kleinem Hund, wo man das Stöckchen auch erst 20 mal werfen muss, bevor er es selbständig zurückbringt... 8)
WasDennNun:
--- Zitat von: was_guckst_du am 25.10.2019 11:42 ---...die Frage, wer jetzt zuerst oder nachrangig beteiligt wurde, ist vollkommen unerheblich...viel schwerwiegender ist der Umstand der unterlassenen Beteiligung am Vorstellungsgespräch...hier wurde dem PR die Möglichkeit genommen, sich umfassend zu informieren bzw. auf eine gerechtes Verfahren zu achten...
...die Durchführung der Vorstellungsgespräche ohne PR würde ich (in NRW) als Ablehnungsgrund im Mitbestimmungsverfahren nehmen und der Einstellung nicht zustimmen...
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Vorab natürlich durch mehrfachen schriftlichen in Salamitaktik nachfragen, die Teilnehmer des Vorstellungsgespräches löchern, bis sie Emmentalersalamie heißen.
Natürlich mit den Hinweis, dass man ja nicht dabei war.....
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