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Umsetzung eines LowPerformers

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Spid:
Nein, hast Du nicht. Ich habe dargelegt, was die einzige Möglichkeit des AG ist, die Entgeltgruppe zu ändern. Was Du darlegst, ist die zweifellos richtige Kommentarmeinung zur Korrektur einer irrigen Rechtsmeinung zur Eingruppierung. Diese berührt die Entgeltgruppe des TB aber in keinster Weise, da er - völlig unabhängig von der Rechtsmeinung des AG und der Wiedergabe im Arbeitsvertrag - stets korrekt eingruppiert ist. Mit den genannten Kommentarstellen ist es Dir nicht möglich, Deine abwegige Behauptung, es sei dem AG möglich "ohne Weiteres [...] die Entgeltgruppe [zu] ändern", zu belegen.

Hain:
Moin daSilva,

was für ein Problem wird darin gesehen eine Änderungskündigung vorzubereiten?

Viele Grüße
Hain

clarion:
Hallo,

Ich kenne es bisher so, dass Lowperformer eine niedrigwertigere Tätigkeiten zugewiesen wird, die Eingruppierung aber nicht angefasst wird. Das ist manchmal ein echtes Gerechtigkeitsproblem, v.a. wenn die höherwertiger Stelle dadurch für andere blockiert ist. Andererseits ist das die schlechte Performance öfters mal krankheitsbedingt. Insofern würde mich durchaus interessieren, wie anderswo damit umgegangen wird.

Spid:
Auch das ist nur mit Einverständnis des TB oder als Änderungskündigung möglich.

clarion:
Die Auseinandersetzung scheut unser Personaldezernat. Ich bezweifele auch, dass der Personalrat einer Änderungskündigung zustimmen würde.

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