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Zusage bzw. Absage nach VG
WasDennNun:
Wenn ein AG seine Absage begründet, dann ist er mehr als dämlich und macht sich angreifbar.
Alien1973:
Bei mir gab's am Ende des VG einen Hinweis, ich solle mir 2 Tage später am Nachmittag nix vornehmen (Freitag), da ich zu einem Gespräch mit dem Einstellungsgremium eingeladen werde. Die Einladung kam am nächsten Tag per E-Mail.
Am Ende dieser zweiten Runde (wir waren noch 3 Kandidaten) wurde gesagt man meldet sich am Montag. Das geschah auch, wenn vorab nur telefonisch. Ich habe mir die Zusage schriftlich erbeten mit Angabe der Stufe (Gruppe war klar), da ich noch kündigen musste und die Kündigungsfrist sich verlängern würde wenn ich nicht innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Zusage erhalte (war halt genau Monatsende). Auch das wurde mir geschickt, unterschrieben vom OB.
Also bei mir gingen alle Dinge recht fix, muss ich schon sagen. Den Vertrag hab ich dann im laufe des Monats erhalten, mit allen Details wie ausgemacht.
semisem:
--- Zitat von: Alien1973 am 11.12.2019 13:14 ---Bei mir gab's am Ende des VG einen Hinweis, ich solle mir 2 Tage später am Nachmittag nix vornehmen (Freitag), da ich zu einem Gespräch mit dem Einstellungsgremium eingeladen werde. Die Einladung kam am nächsten Tag per E-Mail.
Am Ende dieser zweiten Runde (wir waren noch 3 Kandidaten) wurde gesagt man meldet sich am Montag. Das geschah auch, wenn vorab nur telefonisch. Ich habe mir die Zusage schriftlich erbeten mit Angabe der Stufe (Gruppe war klar), da ich noch kündigen musste und die Kündigungsfrist sich verlängern würde wenn ich nicht innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Zusage erhalte (war halt genau Monatsende). Auch das wurde mir geschickt, unterschrieben vom OB.
Also bei mir gingen alle Dinge recht fix, muss ich schon sagen. Den Vertrag hab ich dann im laufe des Monats erhalten, mit allen Details wie ausgemacht.
--- End quote ---
ist es üblich und überall im ÖD (bzw. Hochschule), dass mehrere Instanzen/VG durchlaufen werden?
semisem:
--- Zitat von: WasDennNun am 11.12.2019 12:50 ---Wenn ein AG seine Absage begründet, dann ist er mehr als dämlich und macht sich angreifbar.
--- End quote ---
ich glaube ein Urteil gelesen zu haben, dass im ÖD die Absage begründet werden muss, sonst wäre diese fehlerhaft.
Spid:
Mutmaßlich irgendein erstinstanzlicher Murks - es gibt schließlich Gründe, warum diejenigen am juristischen Katzentisch praktizieren.
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