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Zusage bzw. Absage nach VG
semisem:
--- Zitat von: Spid am 11.12.2019 18:17 ---Mutmaßlich irgendein erstinstanzlicher Murks - es gibt schließlich Gründe, warum diejenigen am juristischen Katzentisch praktizieren.
--- End quote ---
habe gerade eben nachgeschaut:
Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 17 Ga 77/15).
WasDennNun:
--- Zitat von: semisem am 11.12.2019 18:09 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 11.12.2019 12:50 ---Wenn ein AG seine Absage begründet, dann ist er mehr als dämlich und macht sich angreifbar.
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ich glaube ein Urteil gelesen zu haben, dass im ÖD die Absage begründet werden muss, sonst wäre diese fehlerhaft.
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Kann ich deinem Urteil nicht entnehmen. Da wurde doch der Abgesagten nach der Einstellung abgesagt.
was_guckst_du:
...wie sollte denn auch sonst ein abgelehnter Bewerber überhaupt einen Bewerberverfahrensanspruch entwickeln, wenn ihm die Gründe für die Ablehnung nicht bekannt gegeben werden?...
...es ist zwar richtig, dass der AG, der die Gründe nicht mitteilt, weniger mit einer Anfechtung rechnen muss, die "Nichtmitteilung" selbst stellt m.E. schon einen Verfahrensmangel dar...
...ob das Arbeitsgerichte in höherer Instanz auch so sehen, ist mir als Beamter nicht bekannt...die Verwaltungsgerichte sehen das jedenfalls so - und zwar relativ unbeeindruckt von der spid´schen Katzentischeinstufung... :D
Spid:
Der Bewerberverfahrensanspruch wird doch problemlos dadurch verwirklicht, wenn dem Bewerber mit hinreichend Vorlauf ohne Angabe von Gründen abgesagt wird, ihm diese jedoch auf Nachfrage offenbart werden. Der wesentliche Unterschied ist halt, daß man sich bei Beamten im Verwaltungsrecht und bei AN im Arbeitsrecht bewegt. Hatten wir im alten Forum hinreichend ausdiskutiert.
clarion:
Auf Nachfrage, warum abgesagt wurde, bekommt man meiner Erfahrung nach nur die Nichtantwort, jemand anders war besser. Ich habe nur einmal ein ehrliches Feedback erlebt.
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