Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung

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sr4711:
Herzlichen Glückwunsch, nur nicht vergessen, das entgangene Entgelt auch für die Vergangenheit (seit Übernahme dieser neuen Tätigkeiten) einzufordern.

Spid:
Besteht denn Grund zur Annahme, daß sich die auszuübende Tätigkeit in der Vergangenheit verändert hätte?

sr4711:
Ich denke doch. Aus dem Startpost:


--- Zitat von: Frank Lutz am 07.01.2020 09:55 ---Letztes Jahr hat sich zum 01.01. mein Aufgabengebiet komplett geändert, höchstwahrscheinlich auch die Eingruppierung.
--- End quote ---

Spid:
Im weiteren Verlauf des Threads hat sich aber dies ergeben:
--- Zitat von: Spid am 07.01.2020 12:11 ---Nein, nicht gemäß Deinen Ausführungen. Nach diesen hat der AG Deine Bereitschaft zu einer beabsichtigten Änderung abgefragt und irgendwelches subalternes Führungspersonal hat in höchst übergriffiger Art und Weise in Dein Arbeitsverhältnis eingegriffen, während Du einen mutmaßlich abmahnwürdigen Tatbestand dadurch verwirklichst, daß Du etwas anderes tust als das, was Dir der AG zur Ausübung aufgetragen hat.

--- End quote ---

Das wurde vom TE auch so bestätigt.

sr4711:
Soweit klar. Aber vielleicht "irrt" sich der AG ja, was den Zeitpunkt der Übertragung der neuen Tätigkeiten angeht und dieser könnte ja nach Hinweis des AN (taktisch klug ausgestaltet) auch noch vorverlegt werden. Die kleinlaute Reaktion des AG nachdem der AN bereits über ein Jahr diese Tätigkeiten wahrnimmt könnte man vielleicht als Indiz werten, dass das Ansinnen nicht ganz chancenlos wäre.

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