Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Frank Lutz:
Wie in meinem letzten Post mitgeteilt, habe ich ein Schreiben aufgesetzt und bei meinem Sachbearbeiter in der Personalabteilung eingereicht. Ich habe hier nochmals reingeschrieben, welche Tätigkeiten ich seit wann mache und dass ich darum bitte alles Weitere in die Wege zu leiten.
Heute erhielt ich nun mit unserer internen Post einen Nachtrag (in zweifacher Ausfertigung) zum Arbeitsvertrag und dem Hinweis, dass ich nun eine andere Entgeltgruppe (Entgeltgruppe wurde konkret angegeben) habe. Als Grund wurde die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten angegeben.
Es gab kein Begleitschreiben, kein Gespräch - einfach gar nichts.
Mein Sachbearbeiter ist diese Woche nicht da und ansonsten konnte mir auch niemand eine Auskunft geben.
Da ich nicht vom Fach bin, muss ich nochmals nachfragen: Ist die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten das selbe wie die Übertagung eines ganz neuen Aufgabengebietes? Oder lauert hier irgendwo eine Stolperfalle.
Frank Lutz:
Ich hatte noch etwas vergessen...….
Aus diesem Nachtrag geht nur die Entgeltgruppe hervor, aber nicht in welche Stufe ich eingruppiert werde.
Aber wenn ich das bis dato richtig verstanden habe, darf ich nicht schlechter gestellt werden. Würde das mit dem Garantiebetrag auch auf meine Situation zutreffen?
Macht es hinsichtlich der Stufe einen Unterschied ob man höherwertige Tätigkeiten übernimmt oder ob man umgesetzt wird und Aufgaben zu bewältigen hat, die man nie zuvor bearbeitet hat (bzgl. Erfahrungsstufe)?
Spid:
Wenn das andere Aufgabengebiet eine höherwertige Tätigkeit darstellt, ist es die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit und somit der Regelfall der Höhergruppierung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Frank Lutz am 27.01.2020 12:03 ---Macht es hinsichtlich der Stufe einen Unterschied ob man höherwertige Tätigkeiten übernimmt oder ob man umgesetzt wird und Aufgaben zu bewältigen hat, die man nie zuvor bearbeitet hat (bzgl. Erfahrungsstufe)?
--- End quote ---
Eine Höhergruppierung ist eine Höhergruppierung, egal was die vorherigen und/oder die neuen Tätigkeiten beim selben AG sind.
Frank Lutz:
Vielen Dank für die Antworten. Ich scheine da wohl etwas sehr umständlich zu denken, denn ich war der Meinung, dass es doch auch irgendwie offiziell gemacht werden muss, welches meine Aufgaben sind.
Scheinbar reichte wohl mein Schreiben aus.
Manchmal kann es so einfach sein!
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