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Thema: Dienstordnungs-Angestelltenverhältnisse (DO-Angestellte)
Organisator:
--- Zitat von: Bommel100715 am 13.01.2020 13:18 ---Dadurch, dass schlichtweg keine Nachteile durch das DO-Recht bestehen, ist eine Notwendigkeit der ersatzlosen Streichung einfach nicht gegeben.
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Regelungen, die lediglich keine Nachteile haben, sind überflüssig.
bgler:
--- Zitat von: Organisator am 13.01.2020 14:16 ---
--- Zitat von: Bommel100715 am 13.01.2020 13:18 ---Dadurch, dass schlichtweg keine Nachteile durch das DO-Recht bestehen, ist eine Notwendigkeit der ersatzlosen Streichung einfach nicht gegeben.
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Regelungen, die lediglich keine Nachteile haben, sind überflüssig.
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Das DO-Recht hat jedoch nicht nur keine Nachteile, sondern darüber hinaus viele Vorteile. Beispielsweise die Möglichkeit der Erfüllung hoheitlicher Maßnahmen, ein modernes Dienstrecht (ja, das ist es), dienlich bei der ohnehin sehr schwierigen Personalgewinnung, geringere Personalkosten (-> positive Wirkung auf die Beiträge zur UV = im Interesse ALLER) usw.
Es gibt keinen einzigen vertretbaren Grund, das DO-Recht abzuschaffen. Weder nennt das BMAS einen solchen, noch irgendwer anderes. Selbst naturgemäß das Handeln der BG kritisch beäugende Unternehmerverbände plädieren für einen Erhalt des DO-Rechts..
Organisator:
Welche Vorteile hat denn das DO-Recht gegenüber Beamtenrecht?
Ich sehe z.B. den Nachteil, als DO-Angestellter nur sehr schwierig den Arbeitgeber wechseln zu können, da außerhalb der BGs keiner etwas mit DOs anfangen kann.
bgler:
--- Zitat von: Organisator am 13.01.2020 16:05 ---Welche Vorteile hat denn das DO-Recht gegenüber Beamtenrecht?
Ich sehe z.B. den Nachteil, als DO-Angestellter nur sehr schwierig den Arbeitgeber wechseln zu können, da außerhalb der BGs keiner etwas mit DOs anfangen kann.
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Vorteile sind zwar vorhanden, jedoch natürlich überschaubar. Für den AN gilt sowohl das eine wie auch das andere. Ein Wechsel nach "außerhalb" ist wie du schon sagst sehr schwierig, dafür hat er andere Vorteile (wie z.B., dass Streitigkeiten nicht etwa vor einem (konservativen) Verw.-Gericht sondern dem Arbeitsgericht verhandelt werden, bessere Beförderungsmöglichkeiten).
Ein Ersetzen des DO-Rechts durch das Beamtenrecht wäre nicht das Problem, hier würde keiner protestieren. Es geht nur darum, dass das DO-Recht ersatzlos abgeschafft werden soll. Und das wäre ein Problem, weshalb für das DO-Recht gekämpft wird. Hätte das BMAS Wort gehalten und allen UV-Trägern im Gegenzug die uneingeschränkte Dienstherrnfähigkeit verliehen, wäre dieses Thema gar nicht am kochen..
Lars73:
Ob Arbeitsgericht gegenüber Verwaltungsgericht wirklich ein Vorteil ist? Prozedural hat Verwaltungsrecht durchaus einige Vorteile.
Sind die besseren Beförderungsmöglichkeiten Ergebnis des DO-Rechts oder der besseren Stellenverfügbarkeit (weil man nicht ans Haushaltsgesetz mit Stellenplan gebunden ist)?
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