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Thema: Dienstordnungs-Angestelltenverhältnisse (DO-Angestellte)

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bgler:

--- Zitat von: Lars73 am 13.01.2020 16:39 ---Ob Arbeitsgericht gegenüber Verwaltungsgericht wirklich ein Vorteil ist? Prozedural hat Verwaltungsrecht durchaus einige Vorteile.

--- End quote ---

Definitiv. Und außerdem schon mal einen Beamten getroffen, der mit einer Abfindung aus seinem Dienstverhältnis ausgeschieden ist?

Aber darum geht es doch auch gar nicht, sondern allein um die Sinnhaftigkeit einer ersatzlosen Schließung des DO-Rechts.

Lars73:
Wann gibt es denn Abfindungen für DO-Angestellte bei Kündigung? Doch vermutlich nur bei eigentlich unzulässiger Kündigung. Da würde der Beamte einfach weiter Beamter bleiben...

Konkurentenklage ist vor Verwaltungsgericht deutlich einfacher zu gewinnen als vor Arbeitsgericht. Der Amtsermittlungsgrundsatz ist m.E. auch ein Vorteil des Verwaltungsrecht gegenüber Arbeitsrecht.

Organisator:

--- Zitat von: bgler am 13.01.2020 16:51 ---Aber darum geht es doch auch gar nicht, sondern allein um die Sinnhaftigkeit einer ersatzlosen Schließung des DO-Rechts.

--- End quote ---

Zum Verständnis für mich: DO-Angestellte übernehmen hoheitliche Aufgaben bei den BGs, da diese mangels Dienstherrenfähigkeit keine Beamten ernennen können (richtig?). Wie werden denn hoheitliche Aufgaben von anderen SV-Trägern (z.B. Krankenkassen) übernommen, die weder DOs noch Beamte haben?

Bommel100715:

--- Zitat von: Organisator am 13.01.2020 17:02 ---
--- Zitat von: bgler am 13.01.2020 16:51 ---Aber darum geht es doch auch gar nicht, sondern allein um die Sinnhaftigkeit einer ersatzlosen Schließung des DO-Rechts.

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Zum Verständnis für mich: DO-Angestellte übernehmen hoheitliche Aufgaben bei den BGs, da diese mangels Dienstherrenfähigkeit keine Beamten ernennen können (richtig?). Wie werden denn hoheitliche Aufgaben von anderen SV-Trägern (z.B. Krankenkassen) übernommen, die weder DOs noch Beamte haben?

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Ja, diese Aufgaben übernehmen DO-Angestellte. Auch werden bei manchen UV-Trägern echte Beamte beschäftigt, da durchaus einige Träger Dienstherrnfähigkeit besitzen (z.B. SVLFG, UVBB, viele Unfallkassen). Interessant zu wissen ist auch, dass andere Behörden den Trägern angeschlossen sind, wie z.B. die Dienststelle Schiffssicherheit zur BG Verkehr gehört. Die RV besitzt im Übrigen auch, zurecht, Dienstherrnfähigkeit. Wie die Krankenkassen das handhaben, weiß ich nicht. DO-Angestellte arbeiten auch dort noch.

Lars73:
Es ist ja nicht so, dass nur Beamte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen dürfen. Siehe auch die Möglichkeit der Beleihung...

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