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Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)

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Muenchner82:
Die Stadibau bewegt sich mit diesem Vorgehen auf sehr dünnes Eis. Unser Verband (Mitglied im BBB) prüft die Sache gerade!

Der geldwerte Vorteil ist laut folgender Landtagsanfrage aus 2016 nämlich steuerfrei:

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0009522.pdf

Muenchner82:

--- Zitat von: dmmx am 09.01.2020 14:48 ---Mir wurde im November der geldwerte Vorteil für mehrere Monate rückwirkend vom Lohn abgezogen. Will man da jetzt noch was mitnehmen, bevor es nicht mehr geht?
--- End quote ---


Bitte lege Widerspruch ein und wende Dich an deine Gewerkschaft (falls vorhanden).

Das komische ist, dass es scheinbar willkürlich Leute getroffen hat. Während ein Kollege bei den Dezemberbezügen Abzüge hatte, war bei 2 Anderen bisher nichts und das obwohl alle 3 das Schreiben der Stadibau erhalten haben. Möglicherweise geht es nur da wo die Bindungsfrist bereits ausgelaufen ist.

Muenchner82:

--- Zitat von: BAT am 10.01.2020 09:03 ---Hier liegt schlicht ein geldwerter Vorteil vor, der selbstredend zu versteuern ist.

--- End quote ---

NEIN: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2015/r3.59.html

Wäre auch noch schöner wenn es bei preisgebundenem Wohnraum anders wäre. Dann müssten ja alle GWG und GEWOFAG Mieter (zu einem großen Teil sozial Schwache) ebenfalls zur Kasse gebeten werden.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: Muenchner82 am 10.01.2020 15:30 ---NEIN: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2015/r3.59.html
--- End quote ---

Haben Sie den verlinkten Text nicht gelesen oder nur nicht verstanden? Satz 11 von R3.59 weist doch exakt auf  das hin, was Sie in der Antwort #11 als "möglicherweise" geltend beschrieben haben: Mit Ablauf der Mietbindungsfrist läuft auch die Steuerbefreiung aus.

Muenchner82:
Das ist natürlich das naheliegendste, allerdings gingen die Schreiben der Stadibau wohl an alle Mieter, ohne Differenzierung wo die Preisbindung ausgelaufen ist und wo nicht.
GWG und GEWOFAG haben noch viel mehr Wohnungen im Bestand bei denen dieser Tatbestand erfüllt ist. Mitarbeiter der Stadt München, die in solchen alten Wohnungen leben wurden bisher jedenfalls nicht zur Kasse gebeten.

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