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Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)

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WasDennNun:

--- Zitat von: Kryne am 16.01.2020 08:34 ---Ein kleines Einfamilienhaus, ohne Garten, ohne Keller, ohne Garage mit ca. 120-140m² Wohnfläche kostet im Speckgürtel einer Metropolregion inzwischen locker 400.000 bis 600.000 zzgl. Kaufnebenkosten. 

--- End quote ---
Und was kostet das an Miete?
Ich denke darin liegt oftmals das Problem, das die Leute das Kaufen nicht an ihrer aktuellen Mietsituation messen.
Darum kaufen sie nicht und vernichten ihr Geld in Form von Miete, obwohl sie 25 Jahre in der gleichen Hochhausbutze wohnen.
Wenn man jedoch als sich noch nicht ortsgebunden oder wohnungsgebunden fühlt, kann Mieten die günstigere Variante sein. Da man flexibler kostengünstig seine Bedürfnisse anpassen kann.
Einerseits wegen der Kaufnebenkosten, andererseits wegen der Vorfälligkeitsentschädigungen und Wertverlustängste

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 16.01.2020 10:50 ---Das Unvermögen wurde über Jahrzehnte staatlicherseits gefördert, weil man das Wohnen zur Miete als Standard, wenn nicht sogar förderlich, angesehen hat. Da möchte ich dem Einzelnen gar nicht mal Schuld geben.

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Wodurch wurde deiner Meinung nach das vom Staat gefördert?
Eigenheimzulage, Förderung bei Bausparverträgen etc. sind ja nicht wirklich Förderungen für das Mieten.
Und wenn ich den ollen Fuchs im der TV Werbung sehe.......

--- Zitat ---Wie viele Regelungen gibt es zum Mietrecht? Das ist kein freier Markt mehr. Das sind massivste Eingriffe in das Eigentumsrecht (derzeit bis hin zu Plänen zur massenhaften Enteignung). Da sind Leute (Großstadtblase) in ihrem eigenen Käfig gefangen, aus dem sie nicht mehr herauskommen.
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Also der Mieterschutz ist Schuld daran, das Mieter sich keine Wohneigentum anschaffen?
Das klingt eher danach, das der Mieterschutz Leute davon abhält Vermieter zu werden, aber das ist mEn ein gänzlich anderes Thema und hat mit der Eigenheimquote ja gleich nichts zu tun (Ich kenne Mieter, die auch Vermieter sind, also kein Eigenheim haben).

--- Zitat ---Wenn Du hier bei Transferleistungen für Unterkunft und laufenden Lebensbedarf anführst, musst Du bedenken, daß diese Transferleistungen (nach meinen utopischen Vorstellungen) für die Unterkunft wegfallen, wenn die Bude abbezahlt ist.
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Jetzt kapier ich überhaupt nicht was du da vorhast. Mit welcher Begründung sollen Transferleistungen wegfallen?
Wenn ich als Eigenheimbesitzer H4 werde, dann zahlt der Staat meine laufenden Betriebskosten und meine Zinsen, soweit so gut und geltendes Recht. Der Staat soll mich auch beim Vermögensaufbau unterstützten?

--- Zitat ---Die Besteuerung beim nicht selbst genutzten Wohneigentum sehe ich nicht zuvörderst beim Gewinn und Verkauf, sondern eher beim Erwerbs. Hier sollte schlicht der allgemeine Satz der Umsatzsteuer (19 %) gelten bei der Grunderwerbssteuer. Bei selbstgenutztem Wohneigentum gar keine Steuer, bei Kleinvermietern vielleicht die übliche Grunderwerbssteuer.

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Also eine Grunderwerbssteuer von 19%, die zuückgezahlt wird, wenn es selbstgenutztes Wohneigentum ist. Wie lange muss es selbstgenutztes Wohneigentum sein, damit man von dieser Steuerbefreit wird?
Was wenn einer Wohneigentum kauft, dann vermietet, dann selbstgenutzt und dann wieder vermietet, wie würdest du das sehen? selbstgenutzt oder nicht selbstgenutzt?
Wie soll Kleinvermieter abgegrenzt werden?

Was ich damit sagen will: Du beklagst Bürokratie und das was du da als Idee hast wird ein steuerliches Bürokratiemonster.
Ich sehe da eher folgendes Paket:
Grunderwerbssteuer x% auf den Y00.000 Euro übertreffenden Betrag für alle, egal welche Nutzung.
Verkaufsgewinn grundsätzlich versteuert, sofern nicht letzten 5 Jahre selbstgenutztes Wohneigentum.
Grundsteuer nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar.
Und natürlich weiterhin Versteuerug von VuV.

Bastel:
Grundsteuer nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar.

Dann erhöhe ich halt die Kaltmiete entsprechend... ::)

WasDennNun:

--- Zitat von: Bastel am 16.01.2020 11:53 ---Grundsteuer nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar.

Dann erhöhe ich halt die Kaltmiete entsprechend... ::)

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Theoretisch Richtig, allerdings unterliegt das gewissen Regeln und die Gemeinde, die den Satz erhöht ist dann nicht der Mietkostentreiber.
Und falls du es nicht weißt: ein Vermieter kann nicht einfach nach Lust und Laune die Miete erhöhen.

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.01.2020 11:51 ---
Was ich damit sagen will: Du beklagst Bürokratie und das was du da als Idee hast wird ein steuerliches Bürokratiemonster.

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Wo habe ich eine bürokratische Idee angebracht?

Zudem: Immobilien sind irgendwann abbezahlt, dann entstehen in Bezug auf "Kaltmiete" keine Kosten mehr. Weder für Hartzer noch für Andere. Was ist an dieser recht einfachen Sachlage so schwer zu verstehen?

Was ist dein wissenschaftlicher Hintergrund, Verkehrsprofessor im Autoscooter? Die einfachsten Schlussfolgerungen bekommst du nicht hin und bestätigst hiermit meine Ansichten über das Nachlassen des Bildungssystems in den letzten Jahrzehnten. Leider...

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