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Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
Kaiser80:
--- Zitat von: Kryne am 17.01.2020 07:26 ---
Deshalb sage ich, dass man eben keinen Vergleich anhand einer etwaigen aktuellen Miete ziehen sollte.
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Ich halte die Vergleiche auch für unpassend. Der Vergleich kann doch nur Anhand des Liquiditätsabfluss gezogen werden. Kann ich mir 1000 kalt oder 1400 Annuität leisten? Der Rest ist doch rein individuell. Arbeitsplatz, Familienverhältnisse und und und…
Zudem beschleicht mich dass Gefühl, dass manche einfach nicht in der Lage sind einen Vermögensgegenstand (Immobilie) in ihrer persönlichen Bilanz zu bewerten.
Aber back to Topic...
Kaiser80:
--- Zitat von: Funker am 10.01.2020 10:51 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 09.01.2020 13:32 ---Und es einfach vom Lohn abzuziehen ist tatsächlich ne starke Sache, eigentlich müsste es ja via Steuererklärung laufen, da wollte man wohl netter "Dienstleister" sein.
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So ein Blödsinn. Vom Arbeitgeber gewährte geldwerte Vorteile unterliegen immer schon dem Lohnsteuerabzug.
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Nur, wenn der AG diesen erkennt! Sofern ich die Thematik durchdrungen habe, kam dieser Tatbestand erst durch eine Lohnsteueraussenprüfung ans Licht. Ob der AG bewusst oder unbewusst so handelte lass ich mal dahingestellt. Erkennt er den gW so unterliegt er natürlich dem LSt Abzug.
Zu meiner Zeit als Steuerfachangestellter wurden bei solchen "Vorgängen" grds ein neuer Steuerbescheid für die entsprechenden Veranlagungszeiträume je Steuerpflichtigem erlassen. Wie soll es auch sonst gehen?
WasDennNun:
--- Zitat von: Kryne am 17.01.2020 07:26 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.01.2020 20:57 ---
--- Zitat von: Kryne am 16.01.2020 14:14 ---Hab grad mal bei Immoscout das erst beste Immobilienobjekt rausgesucht. Nicht mal Neubau, sondern 15 Jahre alt. 115m² Wohnfläche, kleiner Garten, 2 Stellplätze, 4 Zimmer (eigentlich sogar zu wenig wenn es Zukunftssicher sein soll). Kosten inkl. Kaufnebenkosten rund 470k. Wenn ich das in 33 Jahren abbezahlen will, hab ich eine monatliche Tilgung von rund 1400€. Das sind 50% mehr als meine aktuelle Kaltmiete, die zugegeben relativ günstig ist. Mal ohne Eigenkapital gerechnet.
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Findest du da auch deine Wohnung für 1000€ kalt?
Aber ansonsten, tja, dann ist für dich Mieten die günstigere Variante.
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Nein, aber vergleichbare Wohnungen kosten auch keinesfalls 1400€ kalt.
Deshalb sage ich, dass man eben keinen Vergleich anhand einer etwaigen aktuellen Miete ziehen sollte. Sofern man plant ein Haus innerhalb von ~30 Jahren abzubezahlen, wird man in Ballungsgebieten immer eine höhere Tilgungsrate haben als man eine Kaltmiete für eine vergleichbare Wohnung hätte. Das liegt in der Natur der Sache, da man ja auch zwischen Wohnung/Haus unterscheiden muss, wobei die Häuser die Heute hier gebaut werden sowieso schon fast nur noch eine Wohnung sind, da viele Vorteile die ein Haus früher hatte einfach fehlen. (Großer Garten, Garage, großer Keller und vieles mehr). Man hat halt nur keine Nachbarn mehr über einem, die Nachts um 1 Stepptanz üben :D
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Jipp da stimme ich dir zu. Eigentlich hätte meine Frage lauten müssen, wie viel Miete zahlt man denn bei Immoscout für ein vergleichbares Objekt. Und dann kann man sich ausrechnen ob Mieten oder Kaufen die wirtschaftlich bessere Alternative ist (Und der Prämisse, dass man mehrere Dekaden dort wohnen bleibt, sonst wird es ja arg diffus mit der Bewertung). Ist ja so schon Glaskugel.
Ich gucke mir immer das Kaufpreis-Mietverhältnis an, um eine Grundgefühl für die Bewertung eines Objektes zu bekommen und war in der glücklichen Lage vor 8 Jahren ein Objekt mit dem Verhältnis 10 zu erwerben, während meine selbstgenutzte Hütte eher bei 25 liegt.
Organisator:
--- Zitat von: Kryne am 17.01.2020 07:26 ---
Deshalb sage ich, dass man eben keinen Vergleich anhand einer etwaigen aktuellen Miete ziehen sollte. Sofern man plant ein Haus innerhalb von ~30 Jahren abzubezahlen, wird man in Ballungsgebieten immer eine höhere Tilgungsrate haben als man eine Kaltmiete für eine vergleichbare Wohnung hätte.
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Viele sagen, sich einen Kauf nicht leisten zu können. Dabei vergleichen Sie Miete (logischerweise ohne Tilgung) mit Kreditrate (inkl. Tilgung). Logisch, dass letzteres mehr ist.
Gebe nochmal zu bedenken: Nicht abbezahlen in 30 Jahren, sondern die Hälfte abbezahlen in 35 Jahren. Steht man zur Rente immer noch besser da als Miete zu zahlen und verursacht vergleichbar hohe monatliche Kosten.
Funker:
--- Zitat von: Kaiser80 am 17.01.2020 07:53 ---
--- Zitat von: Funker am 10.01.2020 10:51 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 09.01.2020 13:32 ---Und es einfach vom Lohn abzuziehen ist tatsächlich ne starke Sache, eigentlich müsste es ja via Steuererklärung laufen, da wollte man wohl netter "Dienstleister" sein.
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So ein Blödsinn. Vom Arbeitgeber gewährte geldwerte Vorteile unterliegen immer schon dem Lohnsteuerabzug.
--- End quote ---
Nur, wenn der AG diesen erkennt! Sofern ich die Thematik durchdrungen habe, kam dieser Tatbestand erst durch eine Lohnsteueraussenprüfung ans Licht. Ob der AG bewusst oder unbewusst so handelte lass ich mal dahingestellt. Erkennt er den gW so unterliegt er natürlich dem LSt Abzug.
Zu meiner Zeit als Steuerfachangestellter wurden bei solchen "Vorgängen" grds ein neuer Steuerbescheid für die entsprechenden Veranlagungszeiträume je Steuerpflichtigem erlassen. Wie soll es auch sonst gehen?
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Gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG haftet der Arbeitgeber ggf. für die Lohnsteuer, wenn er einen Lohnsteuerabzug unterlässt.
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