Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ausschreibung ab EG 10
was_guckst_du:
@Spid
..unter Punkt 2.2.2 (Anforderungen in der Person) der Erläuterungen zur Entgeltordnung (VKA) zum TVöD steht ..."unverändert gilt, dass die Beschäftigten in der jeweils niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert sind, wenn sie zwar die übrigen Anforderungen, nicht aber die Anforderungen in der Person erfüllen"....
..daraus folgere ich, dass hier eine Eingruppierung nach 9c vorliegt, wenn Forderung AII nicht erfüllt wird...
Spid:
Erläuterungen der VKA sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist die Vorbemerkung Nr. 2 zur EGO, die bestimmt, daß wenn in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt ist, TB, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen, grundsätzlich in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert sind. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht bzw. ihre Voraussetzungen sind nicht in einem Tätigkeitsmerkmal bestimmt, sondern in Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO.
was_guckst_du:
...und wo ist jetzt der Unterschied im Ergebnis?
Spid:
Der Unterschied ist, daß keine Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe erfolgt.
was_guckst_du:
...irgendwie lese ich die von dir zitierte Regelung anders... :D...selbst mein Arbeitgeber liest diese Regelung anders...und der ist nicht bekannt dafür, etwas zu verschenken...
...oder meinst du lediglich, dass zwar nach 10 eingruppiert ist, die Bezahlung nur nach 9c erfolgt?
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