Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Neuer12:
O.k.
Danke.
Das baut mich etwas auf.
Wieviel Noten müsste sie im Bewerbergespräch besser sein um das auszugleichen?
im übrigen wird der susschreibungstext anders werden,
da die abteilungsleiterstellen an der Schule neu organisiert werden.
Aber es bleibt insgesamt dabei:
Wenn sie wollen, nehmen Sie meine Konkurrenten und ich muss klagen.
Und dadurch nehmen die mich ja auch nicht...
2strong:
Dafür gibt es keine eindeutigen Vorgaben. Besonders aussagekräftig dürfte das Ergebnis des Gesprächs nicht sein in Relation zu einer Beurteilungsnote.
Zm voreiligen Rückgriff auf das Hilfskriterium "weibliches Geschlecht" hat such auch mal das Nds. OVG mit Beschluss vom 21.12.2016, - 5 ME 151/16 - geäußert.
Merken solltest Du Dir auch VGH Bad.-Württ., Beschluss, 21.12.2011, - 4 S 2543/11. Danach ist ein Vorstellungsgespräch, anders als ein strukturiertes, bewertetes und dokumentiertes Auswahlgespräch, keine leistungsbezogene Erkenntnisquelle. Wenn das strukturierte Auswahlgespräch bei Euch formfehlerhaft durchgeführt wird, lässt es sich ggf. angreifen.
Neuer12:
Ich würde es schon als strukturiertes, bewertetes und dokumentiertes Auswahlgespräch bezeichnen.
Ändert das etwas?
Danke auf alle Fälle für die Hilfe :)
2strong:
Das ein solches geplant wird, nehme ich ebenfalls an, dass es formfehlerfrei durchgeführt wird ist der Ounkt, auf den ich anspiele.
Meld Dich mal, wenn es soweit ist. Dich rechtssicher zu übergehen, halte ich in der beschriebenen Konstellation für nicht ganz einfach.
Neuer12:
Danke. :)
Noch 2 Nachfragen:
1. wenn ich übergangen werde und klage und gewinne, ist es dann ein Pyrrhussieg? Denn dadurch bekomme ich die Stelle ja nicht und habe mir bestimmt keine Freunde gemacht.
2. da ein User es anders gesehen hatte und ich sehr verunsichert bin:
Was sind aus sucht des anderen Usern argune je, dass ich nun keine Chance habe?
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