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Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
Lars73:
@Spid
Danke für den Korrektur. Hatte es nicht mit den Ausgangstext verglichen. (Da ich bei Änderungsgesetzen/-Verordnungen nie auf die Idee käme soviel unveränderten Text anzugeben...) Die Änderung versteckt sich dann vermutlich im hinteren Teil zur Akkreditierung den ich nicht mit angegeben hatte.
Organisator:
--- Zitat von: RsQ am 19.01.2020 12:57 ---In einer für mich interessanten Ausschreibung heißt es:
--- Zitat ---Voraussetzung für die Wahrnehmung des Arbeitsplatzes ist ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes Studium [...]
--- End quote ---
Ich war in einem der letzten Magister-Jahrgänge (und meine Fächer passen 1:1 auf die Ausschreibung). Üblicherweise werden diese Abschlüsse ja als gleichwertig betrachtet. Kann ich davon ausgehen, dass das flächendeckend so bekannt ist und gehandhabt wird? Oder besteht die Gefahr, dass jemand auf Personaler-Seite keinen Haken hinter dem "richtigen" Uni-Abschluss macht?
--- End quote ---
Der Arbeitgeber ist relativ frei in der Formulierung der Voraussetzungen. So findet sich für den Bildungsabschluss häufig "Masterabschluss oder vergleichbar" oder "abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium" (was im TVöD definiert ist, bzw. aktualisiert wird). Wenn nun als Muss-Kriterium (nur) ein Master definiert ist, dass ist auch nur dieser einschlägig.
Ich würde einfach mal anrufen und fragen, wies denn gemeint ist. Auch Personalabteilungen sind sich ihrer Formulierungen und deren Folgen nicht immer bewusst.
RsQ:
--- Zitat von: Organisator am 20.01.2020 13:20 ---Ich würde einfach mal anrufen und fragen, wies denn gemeint ist. Auch Personalabteilungen sind sich ihrer Formulierungen und deren Folgen nicht immer bewusst.
--- End quote ---
Das (= Nachfragen) war ohnehin der Plan. Gerade erledigt. Beides wird als gleichwertig betrachtet. Und die nette Mitarbeiterin am Telefon klang so, als wäre das eher ein Versehen gewesen und hätte eher/besser in Richtung "gleichwertiger Abschluss" formuliert werden sollen.
Insofern bleibe ich mal guter Dinge.
Organisator:
Na klingt doch gut - viel Erfolg!
Spid:
Öffnet natürlich einer Konkurrentenklage Tür und Tor, wenn der öffentliche AG von seiner Ausschreibung abweicht...
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