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Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung

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Lars73:
Beim Bund bereits in Kraft.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2020/RdSchr_20200110.pdf
Stand VKA entzieht sich meiner Kenntnis. Da dort aufwändiger vermutlich noch nicht.

Spid:
Beim Bund aber noch nicht eingearbeitet in der beim BMI veröffentlichten Fassung der EGO Bund - zumindest gestern noch nicht. EGO VKA hatte eine solche Regelung noch nie, da gibt es also nichts zu ändern.

Lars73:
In Nr. 3 der Vorbemerkungen der Entgeltordnung VKA wird die wissenschaftliche Hochschulbildung definiert. Auch dort soll es geändert werden.

"9. Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) wird wie folgt geändert:
a) Vorbemerkung Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
„3. Wissenschaftliche Hochschulbildung
1Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor,
wenn das Studium an einer staatlichen Hochschule im Sinne des § 1
Hochschulrahmengesetz (HRG) oder einer nach § 70 HRG staatlich
anerkannten Hochschule
a) mit einer nicht an einer Fachhochschule abgelegten ersten
Staatsprüfung, Magisterprüfung oder Diplomprüfung oder
b) mit einer Masterprüfung
beendet worden ist."

Spid:
So lautet Vorbemerkung Nr. 3 Satz 1 bereits seitdem die EGO VKA inkraft getreten ist.

Wastelandwarrior:

--- Zitat von: Spid am 20.01.2020 13:04 ---So lautet Vorbemerkung Nr. 3 Satz 1 bereits seitdem die EGO VKA inkraft getreten ist.

--- End quote ---

korrekt

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