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Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
Spid:
Es sind nunmal zwei völlig voneinander unabhängige Vorgänge - weshalb es zwar von Zeit zu Zeit Ausschreibungen gibt, die einzelne Begrifflichkeiten der jeweiligen EGO aufgreifen, ebenso solche die ohne formale Voraussetzung auskommen oder ganz andere Voraussetzungen definieren. Hier hat der AG explizit einen Master verlangt, offenbar sogar alternativlos. Diese Forderung steht ihm frei. Ob er andere Abschlüsse überhaupt berücksichtigen darf, ist bei einem öffentlichen AG bereits fraglich. Wenn er das tun dürfte, gäbe es keine Verpflichtung für ihn, den Magister als gleichwertig zu betrachten. Ich täte es nicht. Die meisten Personaler, die ich kenne, auch nicht. In dieser Auffassung liegt übrigens auch die tarifliche Regelung beim Bund zur Eingruppierung begründet. Und im TV-H. Bis vor knapp 3 Wochen übrigens auch noch im TV-L.
Wastelandwarrior:
Da es so gut wie keine aktiven Magister-Studiengänge mehr gibt (gibt es überhaupt noch einen ?) und es nur noch ein paar "lebensältere" potentielle Kandidatinnen und Kandidaten gibt, ist die Frage der "Tauglichkeit" doch vom grundsätzlichen "Nein" auf eine individuelle Entscheidung des AG zurückgeschraubt worden. Erspart einem die Prüfung und Feststellung der Sonstigen-Eigenschaft. Und Spid muss auch weiter keine "minderausgebildeten Loser" einstellen. ;)
Bemerkenswert finde ich dabei, dass die Gewerkschaften sich einen Scheiß um die Lage E13 aufwärts kümmern, aber ausgerechnet mit diesem Inselthema für Geisteswissenschftler und/oder Dauerstudenten punkten wollen... es gäbe so viel zu tun im Wissenschaftsbereich... nunja...
Spid:
Das ist doch ganz einfach: die im TV-L jüngst erfolgte Änderung konnte doch kaum auf Widerstand seitens der AG stoßen, ein Erfolg war also vorprogrammiert. Und irgendeinen Erfolg braucht man halt...
Lars73:
--- Zitat von: Spid am 19.01.2020 17:13 ---Mal abgesehen davon, daß das beim Bund (siehe §7 Abs. TV-EntgO Bund) schlicht nicht der Fall ist und im TV-L auch erst seit weniger als 3 Wochen, ist das zwar für die Eingruppierung zutreffend, für die Einstellung aber völlig unbeachtlich.
--- End quote ---
Naja die entsprechende Änderung im TVöD ist zumindest schon im Unterschriftverfahren und ist/wird rückwirkend in Kraft treten.
Spid:
Ist es bislang aber noch nicht - und ist für die Einstellung ja ohnehin unbeachtlich.
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