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Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung

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nichts_tun:

--- Zitat von: Spid am 19.01.2020 14:07 ---Ich denke, daß in der Realität nicht wenige Personalverantwortliche mein Werturteil zu Magisterabschlüssen teilen. Ich würde ihn mit seinen drei Scheinen plus Magisterarbeit nicht als annähernd gleichwertig zum Master mit seinen studienbegleitenden Prüfungen sehen.

--- End quote ---

Der Magister stellt einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss dar und ist daher mit einem Masterabschluss gleichwertig. Dass du ein anderes Werturteil dazu hast, ändert daran erst einmal nichts.

Spid:
Mal abgesehen davon, daß das beim Bund (siehe §7 Abs. TV-EntgO Bund) schlicht nicht der Fall ist und im TV-L auch erst seit weniger als 3 Wochen, ist das zwar für die Eingruppierung zutreffend, für die Einstellung aber völlig unbeachtlich.

nichts_tun:
Dem TE ging es ja darum, ob der Magister als "richtiger Abschluss" anerkannt wird. Und per se - bis auf die Einschränkungen beim Bund - ist der Magister gleichrangig.

Ob der Magister-Abschluss für das konkrete Besetzungsverfahren zutreffend ist, mögen die dortigen Personalsachbearbeiter entscheiden. Ich würde den Abschluss zulassen.

Spid:
Wie bereits ausgeführt sind tarifliche Eingruppierungsvorschriften für die Einstellung und dafür formulierte Voraussetzungen unbeachtlich. Es gibt für die Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen keine verbindliche Norm. Deren Wert und Unwert liegt im Ermessen des AG.

nichts_tun:
Ja, schon klar. Sinnvoll ist ja, wenn Ausschreibung und Eingruppierung einhergehen. Aufgrund der nicht verhandenen Norm, halte ich die Eingruppierungsvorschriften als Anhaltspunkt für sinnvoll, jedenfalls zielführender als diese DQR-Niveaus.

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