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persönlicher Umgang im Forum untereinander

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Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: BATKFMaui am 23.01.2020 11:47 ---An die beiden "Hobby-Diagnostiker" : "wasguckstdu" und "Kaffeetassensucher"!

Keine Arbeit zu erledigen??

--- End quote ---

Suche noch die Kaffeetasse.

JC83:

--- Zitat von: BATKFMaui am 23.01.2020 11:47 ---An die beiden "Hobby-Diagnostiker" : "wasguckstdu" und "Kaffeetassensucher"!

Keine Arbeit zu erledigen??

--- End quote ---

Hast du mich absichtlich, als Hervorbringer der Spidchen Diagnostik, nicht benannt? :'( ;)

was_guckst_du:
...dafür hat´s nicht gereicht... ;D

Mond6:
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Gerade der Letze Ansatz scheint naheliegend. Meiner tatsächlich ernst gemeinte Entschuldigung hat Spid keine Beachtung geschenkt. Stattdessen tritt er, im direkten Kontrast zum Thema, nochmal intensiv nach. Ich denke dieses impulsiv-feindselige Verhalten zeugt von einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Das ist zum Glück therapierbar.

anliegend ein Auszug aus dem StgB, da Spid ja der Meinung ist, das dies nicht berücksichtigt ist und er ein Fan von Paragrafen ist.

185. Beleidigung  § 185 
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

Organisator:

--- Zitat von: Mond6 am 23.01.2020 13:33 ---Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Gerade der Letze Ansatz scheint naheliegend. Meiner tatsächlich ernst gemeinte Entschuldigung hat Spid keine Beachtung geschenkt. Stattdessen tritt er, im direkten Kontrast zum Thema, nochmal intensiv nach. Ich denke dieses impulsiv-feindselige Verhalten zeugt von einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Das ist zum Glück therapierbar.

anliegend ein Auszug aus dem StgB, da Spid ja der Meinung ist, das dies nicht berücksichtigt ist und er ein Fan von Paragrafen ist.

185. Beleidigung  § 185 
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

--- End quote ---

Mich würde mal interessieren, wie sich auf die Beträge bezogenen Begriffe wie "hilflos, überflüssig, nutzlos" als Beleidung definieren lassen. Weisst Du da mehr?

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