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persönlicher Umgang im Forum untereinander
BATKFMaui:
--- Zitat von: Organisator am 23.01.2020 13:43 ---
--- Zitat von: Mond6 am 23.01.2020 13:33 ---Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Gerade der Letze Ansatz scheint naheliegend. Meiner tatsächlich ernst gemeinte Entschuldigung hat Spid keine Beachtung geschenkt. Stattdessen tritt er, im direkten Kontrast zum Thema, nochmal intensiv nach. Ich denke dieses impulsiv-feindselige Verhalten zeugt von einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Das ist zum Glück therapierbar.
anliegend ein Auszug aus dem StgB, da Spid ja der Meinung ist, das dies nicht berücksichtigt ist und er ein Fan von Paragrafen ist.
185. Beleidigung § 185
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
--- End quote ---
Mich würde mal interessieren, wie sich auf die Beträge bezogenen Begriffe wie "hilflos, überflüssig, nutzlos" als Beleidung definieren lassen. Weisst Du da mehr?
--- End quote ---
?? Spid hat sich seit 25 Std. aus diesem "Verkehr" herausgehalten!! Wo ist da "Nachtreten" erkennbar!
Mond6:
Gleich in der ersten Antwort auf meine Frage.
Da ich noch immer nicht gelernt habe zu zitieren habe ich diese hierher kopiert:
Der TVÖD/TV-V/TV-N trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung. Reiht sich ja nahtlos ein in die Tragödie Deines fortgesetzten Versagens. Für das Streicheln von Gefühlchen gibt es immer noch das Brigitte-Forum. Hier geht es um Tarifrecht, da sind Gefühlchen unbeachtlich.
Phineas:
--- Zitat von: Organisator am 23.01.2020 13:43 ---
--- Zitat von: Mond6 am 23.01.2020 13:33 ---Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Gerade der Letze Ansatz scheint naheliegend. Meiner tatsächlich ernst gemeinte Entschuldigung hat Spid keine Beachtung geschenkt. Stattdessen tritt er, im direkten Kontrast zum Thema, nochmal intensiv nach. Ich denke dieses impulsiv-feindselige Verhalten zeugt von einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Das ist zum Glück therapierbar.
anliegend ein Auszug aus dem StgB, da Spid ja der Meinung ist, das dies nicht berücksichtigt ist und er ein Fan von Paragrafen ist.
185. Beleidigung § 185
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Mich würde mal interessieren, wie sich auf die Beträge bezogenen Begriffe wie "hilflos, überflüssig, nutzlos" als Beleidung definieren lassen. Weisst Du da mehr?
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Ja, in einer Zeit in der Drecksf* und Sondermüll lediglich als überspitzte Kritik gelten, wirkt das schon ziemlich überzogen ;D
JC83:
--- Zitat von: Mond6 am 23.01.2020 13:33 ---Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Gerade der Letze Ansatz scheint naheliegend. Meiner tatsächlich ernst gemeinte Entschuldigung hat Spid keine Beachtung geschenkt. Stattdessen tritt er, im direkten Kontrast zum Thema, nochmal intensiv nach. Ich denke dieses impulsiv-feindselige Verhalten zeugt von einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Das ist zum Glück therapierbar.
anliegend ein Auszug aus dem StgB, da Spid ja der Meinung ist, das dies nicht berücksichtigt ist und er ein Fan von Paragrafen ist.
185. Beleidigung § 185
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Aber auch hier: Ist doch gut jetzt, oder?!
Kaiser80:
Also echt... ::)
Da wünsch ich mir den Strang mit "Kacke schmeißendes Nazi Äffchen" und entsprechenden Kommentaren zurück.
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