Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berechnung Jahressonderzahlung
Isie:
Mit ein bisschen Nachdenken kommst du bestimmt darauf.
Aber wie gesagt: Ohne die Verträge zu kennen, kann man nicht feststellen, welche Variante es ist. Inzwischen sind es aber 2 Punkte, die für Variante 2 sprechen.
Spid:
Nein. Tagtäglich ändern sich Entgeltgruppen von TB im laufenden Arbeitsverhältnis. Man hat dafür sogar einen eigenen Tatbestand geschaffen, nennt sich „Höhergruppierung“. Ebenso ändert sich in ähnlicher Frequenz die Arbeitszeit im laufenden Arbeitsverhältnis. Ob dafür eigens ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird oder nicht, ist für das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses völlig unbeachtlich. Die Arbeitsvertragsparteien können ihr Arbeitsverhältnis täglich, ja sogar stündlich oder in noch kürzeren Abständen beliebig neu durch neue Arbeitsverträge regeln, es bedarf nicht einmal der formalen Änderung oder Beendigung der Geltung des alten Arbeitsvertrags. Es gibt genau zwei Möglichkeiten, wie es zu unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen kommt: durch eine Unterbrechung, die der TE verneint hat, oder durch ein Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses und der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses im Anschluss, wobei der Sachverhaltsschilderung keine Befristung zu entnehmen ist. Keines von beiden hat irgendeinen Bezug zu unterschiedlichen Entgeltgruppen. Es steht Dir frei, bei der Darlegung des Gegenteils zu versagen oder einfach weiterhin keine Ausführungen dazu zu machen - denn daß Du mal wieder Unfug verzapft hast, liegt in beiden Fällen auf der Hand. Mithin deutet derzeit nichts darauf hin, daß es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt - was aber ohnehin nicht von Belang ist, da es im Sachverhalt auch bei zwei unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen keinen Unterschied machte.
Isie:
--- Zitat von: Spid am 05.02.2020 08:19 ---Tagtäglich ändern sich Entgeltgruppen von TB im laufenden Arbeitsverhältnis. Man hat dafür sogar einen eigenen Tatbestand geschaffen, nennt sich „Höhergruppierung“.
--- End quote ---
Bravo, du hast es.
Spid:
Wenn also eine Änderung der Entgeltgruppe ganz üblich im laufenden Arbeitsverhältnis geschieht, sind unterschiedliche Entgeltgruppen jetzt inwiefern ein Anhaltspunkt für unterschiedliche Arbeitsverhältnisse?
Isie:
Wir haben beide versucht, mit Nachfragen den Sachverhalt zu ergründen. Du bist fertig mit dem Ergründen. Vielleicht hast du recht. Ich bin noch nicht fertig mit dem Ergründen, weil ich immer noch nicht weiß, wie die Vertragsgestaltung ist.
Entweder handelt es sich um eine Höhergruppierung innerhalb eines fortbestehenden Arbeitsverhältnises oder um die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses.
Solange das unklar ist, betreiben wir Zeitverschwendung.
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