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Berechnung Jahressonderzahlung

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Spid:
Maßgeblich ist eben nicht, was der AG sagt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände und die tariflichen Regelungen. Aus diesen ergibt sich schlicht kein Anspruch.

Zudem irrst Du über die Natur und Wirkung der Durchführungshinweise im kommunalen Bereich. Das zeigt mal wieder Deine Limitiertheit mehr als deutlich auf.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: Isie am 06.02.2020 07:07 ---Maßgebend ist aber nicht, was Spid sagt, sondern was dein Arbeitgeber sagt.

--- End quote ---

Das halte ich u. U. aber für gefährlich.

Dann sagt der AG bzw. die Personalstelle heute so, dann erfolgt ein Personalwechsel, der neue Leiter der Personalstelle oder wer auch immer dort dafür verantwortlich ist arbeitet sich ein, schaut sich die Akten an und stutzt, weil er zu einem anderen Ergebnis kommt als jener zuvor, da er die maßgeblichen Normen anders liest. Und dann heißt es "Ups, sorry, haben uns vertan, das zu viel ausgezahlte Geld wird mit der nächsten Entgeltauszahlung einbehalten". Das wäre mindestens unangenehm, wage ich mal zu behaupten ...

Isie:

--- Zitat von: Spid am 06.02.2020 07:19 ---Zudem irrst Du über die Natur und Wirkung der Durchführungshinweise im kommunalen Bereich. Das zeigt mal wieder Deine Limitiertheit mehr als deutlich auf.

--- End quote ---
Meinst du, weil jeder kommunale Arbeitgeber für sich entscheidet, ob er die Durchführungshinweise anwendet oder nicht?
Wenn nicht, wird die Bezügestelle das schon mitteilen. Aber dann hat albertoo Klarheit, die ihn nicht mehr als einen Anruf und ein Schreiben gekostet hat. Und wenn er eine Nachzahlung bekommt, die nicht klein sein dürfte, kann er sie für die Dauer der Ausschlussfrist ja auf seinem Sparbuch parken.

Spid:
Nein, ich meine, daß das
--- Zitat von: Isie am 06.02.2020 07:07 ---Falls du mit einer Nachfrage keinen Erfolg hast, erhebe schriftlich den Anspruch und zitiere aus den Durchführungshinweisen. Diese sind zwar keine Anspruchsgrundlage, sondern nur eine Handlungsanweisung an die Bezügeverwaltung, aber damit bindend für den Arbeitgeber.

--- End quote ---
dümmliches und vor allem auch falsches Gefasel ist, das man besser nicht äußern sollte, wenn man auch nur ansatzweise ernst genommen werden möchte.

WasDennNun:

--- Zitat von: Isie am 06.02.2020 12:53 ---Meinst du, weil jeder kommunale Arbeitgeber für sich entscheidet, ob er die Durchführungshinweise anwendet oder nicht?

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Egal was in den Durchführungshinweisen steht, es gilt das Tarifrecht. Da können die in den Durchführungshinweise reinschreiben was sie wollen.
--- Zitat von: Isie am 06.02.2020 07:07 ---Maßgebend ist aber nicht, was Spid sagt, sondern was dein Arbeitgeber sagt.

--- End quote ---
Weder noch, maßgebend ist, was das Gericht sagt, im Kern was das BAG sagt.

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